Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 2011
16.06.2011
Graz (16. Juni 2011).- Bauzuschüsse des Landes und weitere, gemeinsam vom Bund und den Ländern aufgebrachte Finanzmittel nach einer Art. 15a B.-VG (Bundesverfassungsgesetz)-Vereinbarung in Gesamthöhe von rund vier Millionen Euro (€) werden den Erhaltern von den Kinderbetreuungseinrichtungen für Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt.