Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Dezember 2011
01.12.2011
Graz (1. Dezember 2011).- Jene Arbeitnehmer, die auf der Hinfahrt zum Dienstort zumindest 25 Kilometer zurücklegen müssen, haben einen Anspruch auf den Bezug der „Steirischen Pendlerbeihilfe 2012", sofern das Jahresbruttoeinkommen 28.300 Euro (€) nicht übersteigt. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind steigt der Einkommensgrenzbetrag um 2.830 Euro - ohne Einrechnung der Familienbeihilfe.