Landesregierung plant Erweiterung der Prüfmöglichkeiten des Landesrechnungshofes – FPÖ und ÖVP schicken Novellenentwurf in Begutachtung
Mehr Prüfrechte für den Landesrechnungshof, Deregulierungsmaßnahmen, Verankerung der Landeshymne in den Kanon der Landessymbole und das Recht auf Information stehen im Fokus des Novellenentwurfs der Koalitionsparteien.
Graz (18. April 2025).- FPÖ und ÖVP haben am Freitag einen Entwurf für eine Novellierung der Steirischen Landesverfassung in Begutachtung geschickt. Er beinhaltet unter anderem eine deutliche Erweiterung der Befugnisse und Kontrollrechte des Landesrechnungshofes. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat im Jahr 2022 wesentliche Bestimmungen, die als Grundlage für die Tätigkeit der Prüfer gedient hatten, als verfassungswidrig eingestuft. Auch andere Normen, deren Formulierung gleichlautend und somit mit Verfassungswidrigkeit bedroht waren, wurden im vorliegenden Entwurf nun bereinigt. Künftig soll der Landesrechnungshof Einsicht in die Gebarung von Unternehmen nehmen können, wenn diese innerhalb von zwei Jahren über 100.000 Euro Landesförderungen erhalten haben und diese Jahresförderung über 50 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes betrug. Damit wird sowohl dem Gebot der Verhältnismäßigkeit als auch dem Bestreben nach umfassenderen Kontrollmöglichkeiten für den Landesrechnungshof Rechnung getragen. „Bereits als Obmann des Kontrollausschusses im Landtag war es mir ein Anliegen, dem Landesrechnungshof jene Kontrollinstrumente zur Verfügung zu stellen, die es für effektive Kontrollen braucht. Mit den neuen Prüfmöglichkeiten sowie der Erweiterung seiner Befugnisse nimmt der steirische Landesrechnungshof österreichweit eine Vorreiterrolle ein”, zeigt sich Landeshauptmann Mario Kunasek optimistisch, auf eine breite Mehrheit im Landtag für die geplanten Änderungen zu stoßen.
Anleihen an die praktizierte Vorgehensweise des Landesrechnungshofes will die Landesregierung künftig bei geschlechtsspezifischen Bezeichnungen nehmen. In seinen Prüfberichten stellen die Landesprüfer stets eine Generalklausel bei der Nennung von Personen- und Funktionsbezeichnungen voran. In der Landesverfassung soll aus Gründen der Barrierefreiheit und einfacheren Lesbarkeit klargestellt werden, dass sämtliche Funktionsbezeichnungen männliche, weibliche und alternative Geschlechtsidentitäten umfassen, womit erstmals auch letztere Personengruppe tatsächlich in der höchsten Rechtsnorm des Landes Berücksichtigung findet.
Neben der Wiederherstellung und Ausweitung der Prüfrechte beinhaltet die Novelle auch Deregulierungsmaßnahmen. So sollen künftig Landtagsbeschlüsse bei Veräußerungen und Belastungen von Grundstücken erst bei einem Wert von 100.000 Euro erforderlich sein, wie dies auch für den Erwerb von Liegenschaften bereits Realität ist.
„Diese Novellierung soll einen weiteren Schritt Richtung mehr Transparenz und darüber hinaus eine Erleichterung in der Landesverwaltung darstellen”, so VP-Klubobmann Lukas Schnitzer und sagt weiter: „Wir haben es uns zum Ziel gemacht, Bürokratie abzubauen und Vorgänge zu vereinfachen - dies kann nur mit vielen kleinen, aber nicht weniger wichtigen, Maßnahmen gelingen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind.”
Da mit 1. September 2025 das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft tritt, sind auch die Länder verpflichtet, im Rahmen ihrer Rechtsordnungen Vorkehrungen zu schaffen, um Informationen von allgemeinem Interesse in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen. Die Landesverfassung normiert hierzu eine Veröffentlichungspflicht, deren nähere Bestimmungen durch die Geschäftsordnung des Landtages geregelt werden muss. Die Ausarbeitung eines Entsprechenden Entwurfes ist derzeit im Gange. Die Aufsicht über die Datenverarbeitungen des Landtages fällt jedenfalls in die Zuständigkeit des Parlamentarischen Datenschutzkomitees.
Künftig soll auch die Landeshymne in den Kanon der Landessymbole aufgenommen werden, wie dies auch die meisten anderen Bundesländer explizit vorsehen. Damit wird eine planwidrige Lücke der Landesverfassung geschlossen. Der Text des Dachsteinliedes wird weder in der Verfassung selbst noch in den Erläuterungen angeführt. „Vielmehr geht es darum, den Ist-Zustand in der Landesverfassung abzubilden. Unsere Landeshymne hat einen hohen symbolischen Stellenwert. Sie ist fixer Bestandteil des Lehrplans der dritten und vierten Volksschulklassen und auch Prüfungsstoff nach der Steiermärkischen Staatsbürgerschaftsprüfung-Verordnung”, so Landeshauptmann Mario Kunasek.
Klubobmann Lukas Schnitzer sagt zudem: „Unsere weiß-grünen Landesfarben und der Panther im Landeswappen sind seit jeher Symbole der steirischen Identität. Sie stiften Gemeinschaft, vermitteln Zugehörigkeit und schaffen emotionale Ankerpunkte, insbesondere in Zeiten gesellschaftlicher Herausforderungen und Umbrüche. In Phasen, in denen ein starkes Miteinander und gegenseitiger Halt besonders wichtig sind, können solche Zeichen eine verbindende Wirkung haben. Die Verankerung unserer Landeshymne in der Verfassung ist möglich und kann mehr als nur ein kulturelles Bekenntnis sein - sie war schon immer ein sichtbares und hörbares Zeichen für Zusammenhalt, für das, was uns verbindet, und für den Stolz auf unsere Steiermark!”
Graz, am 18. April 2025
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528
und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at
zur Verfügung
A-8011 Graz - Hofgasse 16 - Datenschutz