Land Steiermark und Feuerwehren appellieren an Bevölkerung, rund ums Osterfeuer achtsam zu sein!
Landesfeuerwehrverband bittet zur rascheren Abwicklung etwaiger Einsätze um vorherige Online-Anmeldung.
Graz (16. April 2025).- Osterfeuer sind Teil unserer Bräuche und prägen das kulturelle Leben vieler Gemeinden. Doch gerade, weil diese Brauchtumsfeuer so wertvoll sind, erfordern sie Achtsamkeit und Verantwortung. Denn offenes Feuer birgt auch große Risiken: Bei Trockenheit, starkem Wind oder unsachgemäßer Handhabung kann es schnell gefährlich werden – für Menschen, Tiere, Natur und Infrastruktur. Damit das Osterfeuer ein Quell der Freude und ein Ort des Miteinanders bleibt – und auch die Feuerwehren nicht zu vermeidbaren Einsätzen ausrücken müssen – appellieren das Land Steiermark und der Landesfeuerwehrverband an alle Steirerinnen und Steirer: Seien Sie umsichtig, beachten Sie die Witterungsbedingungen und verzichten Sie im Zweifel lieber auf das Entzünden, ehe Sie ein zu hohes Risiko eingehen. Tragen Sie dazu bei, Tradition und Sicherheit in Einklang zu bringen. So wird das Osterwochenende für alle friedlich und schön!
Landeshauptmann Mario Kunasek betont: „Es ist gut zu wissen, dass wir uns im Ernstfall auf unsere steirischen Feuerwehren verlassen können. Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern, die sich meistens ehrenamtlich zum Wohle ihrer Mitmenschen einsetzen. Die bestehenden Brauchtumsfeuer-Regeln ermöglichen es uns, ein sicheres Osterfest zu feiern. Genießen wir gemeinsam unser schönes Brauchtum, seien Sie aber bitte achtsam! Ich wünsche allen Steirerinnen und Steirern frohe Ostern!“
Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried erklärt: „Brauchtumsfeuer sind Teil unserer Kultur und unserer Tradition – und das unterstützen wir Feuerwehren selbstverständlich. Wer sich an die Regeln und Sicherheits-Tipps hält und vor dem Entzünden auf die Witterungsbedingungen achtet, sorgt dafür, dass nichts Schlimmes passieren kann und das Osterfeuer ein schönes gemeinsames Erlebnis bleibt. Wenn dann dennoch Hilfe gebraucht wird, stehen wir Feuerwehren natürlich jederzeit bereit. In diesem Sinne wünsche ich allen ein frohes und vor allem sicheres Osterfest.“
Vorabinformation
Abgesehen von gesetzlichen Bestimmungen zur Anzeigepflicht eines Brauchtumsfeuers an die zuständige Behörde, wird um schriftliche Information an die Landesleitzentrale „Florian Steiermark“ per „ Anmeldeformular" ersucht, um einerseits unnötige Fehlalarmierungen von Feuerwehren zu vermeiden“ und andererseits, um im Ernstfall rasche Hilfe an den richtigen Ort zu bringen.
Brauchtumsfeuer zu Ostern sind laut Brauchtumsfeuer-Verordnung grundsätzlich erlaubt. Es gilt aber, einige Regeln zu beachten:
Das Abbrennen von „Brauchtumsfeuern“ unterliegt grundsätzlich sehr strengen Regelungen, die beispielsweise in der Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 22. März 2011, in der Luftreinhalteverordnung oder im Bundesluftreinhaltegesetz verankert sind. Den Verordnungen bzw. gesetzlichen Regelungen entsprechend, ist das Entzünden von „Osterfeuern“ in der Steiermark ausschließlich im Zeitraum von Karsamstag (19.4.2025), 15 Uhr bis Ostersonntag (20.4.2025) 3 Uhr gestattet. Überdies gibt es in der Steiermark, je nach Gemeinde und Region, unterschiedliche Regelungen, was das Entzünden von Brauchtumsfeuern durch Privatpersonen betrifft. Mancherorts, wie z.B. in Graz, gilt ein ausnahmsloses ganzjähriges Verbot.
Abbrennverbote beachten
Das Osterfeuer ist – auch als Brauchtumsfeuer – nicht überall erlaubt und unterliegt sehr strengen Verordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften. Im Grazer Umland, mitunter auch in einzelnen Gemeinden der Bezirke Graz-Umgebung bzw. Leibnitz, darf pro Gemeinde nur ein Brauchtumsfeuer entfacht werden. Dieses wird meist von der Gemeinde selbst veranstaltet oder einem von der Gemeinde beauftragten Verein bzw. einer von der Gemeinde beauftragten Organisation. Die Verantwortung über die ordnungsgemäße Abführung des Brauchtumsfeuers liegt bei der Gemeinde. Außerhalb der Landeshauptstadt Graz und abgesehen von jenen Gemeinden, in welchen pro Gemeinde nur ein Brauchtumsfeuer entzündet werden darf, dürfen Brauchtumsfeuer auch von privaten Personen entfacht werden. Dabei sind jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere jener der Brauchtumsfeuer-Verordnung, einzuhalten.
Unter gewissen Voraussetzungen – wie beispielsweise bei hoher Ozonbelastung, Trockenheit (z.B. Waldbrandverordnung), Starkregen oder Wind – können zusätzliche Verbote möglich sein. Ein Ausweichen mit dem Oster-Brauchtumsfeuer auf den sogenannten „Kleinen Ostersonntag“ ist nicht zulässig.
Sicherheitstipps beachten:
- Ausschließlich trockene Pflanzenreste (z.B. Laub) und unbehandeltes Holz (z.B. Baumschnitt) verwenden – der Umwelt zuliebe. Sämtliche nicht biogenen Materialien wie z.B. Kunststoffe („Plastiksackerl"), Verpackungsmaterial, Altreifen, Lacke oder Gummi – aber auch andere Abfälle wie Möbelstücke, Altkleider etc., haben im Osterfeuer absolut nichts verloren.
- Keine übergroßen Feuerstellen anhäufen. Nicht zu viel Material auf einmal abbrennen, gefährlichen Funkenflug unbedingt vermeiden.
- Tiere schützen. Das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umschichten, damit das Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
- Sicherheitsabstände beachten! Dringend empfohlen wird, wegen Rauchs und Hitze bzw. Brandausbreitungsgefahr, entsprechend den gesetzlichen Verordnungen, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Feuerstelle einzuhalten. Mindestens 100 Meter zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern. Mindestens 50 Meter zu Straßen, Wegen etc. [öffentl. Verkehrsflächen]. Mindestens 50 Meter zu Gebäuden und anderen Objekten und mindestens 40 Meter zu Baumbeständen wie Wald, Baumgruppen oder Hecken. Entsprechend § 4 Abs 5 der Brauchtumsfeuer-Verordnung ist bei Nichteinhaltung der Abstands-, Beschickungs- und Sicherheitsbestimmungen das Entfachen des Feuers zu untersagen bzw. ein sofortiger Löschauftrag im Sinne des § 3 Abs. 2 BLRG seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erteilen.
- Windrichtung beim Entzünden beachten. Das Feuer darf z.B. bei starkem Wind gar nicht angezündet werden und ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen.
- Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen nicht nur ein hohes Risiko (Gefahr von Stichflammen und Verbrennungen), sondern sind auch verboten!
- Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Es ist wichtig dafür Sorge zu tragen, dass sich das Feuer nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
- Ausreichend Löschmittel bereithalten. (Wasser, Feuerlöscher, Sand etc.).
- Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste unbedingt freihalten.
- Vorsicht Strohballen: Diese können sich bereits durch die Hitzestrahlung von allein entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
- Auf kleine Kinder aufpassen – Kleinkinder unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen dabei die ihnen unbekannte Gefahr.
Weitere Informationen:
- Weitere Infos zum Thema Brauchtumsfeuer beim Land Steiermark auch unter:
www.abfallwirtschaft.steiermark.at
- Im Ernstfall: Notruf „122“. Sollte das Brauchtumsfeuer außer Kontrolle geraten, sofort die Feuerwehr über Notruf 122 alarmieren! Die steirischen Feuerwehrmitglieder sind auch über die Osterfeiertage rund um die Uhr einsatzbereit, um Menschen in Not und Gefahr zu helfen.
Graz, am 16. April 2025
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204
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