Informationen zu den Gemeinderatswahlen am 23. März 2025
In 284 steirischen Gemeinden sind 805.173 Personen wahlberechtigt; Wahlkarten können längstens bis Freitag, 21. März um 12 Uhr beantragt werden.

Graz (13. März 2025).- Bei den bevorstehenden Gemeinderatswahlen am 23. März 2025 sind in der Steiermark 805.173 Personen, darunter 52.830 Personen aus anderen EU‑Mitgliedsstaaten, wahlberechtigt.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Zeiten, zu denen eine Stimmabgabe im Wahllokal möglich ist, werden von den Gemeindewahlbehörden festgelegt. Am Wahltag öffnen in der Steiermark die meisten Wahllokale zwischen 7.00 und 8.00 Uhr und schließen zwischen 12.00 Uhr und 14.30 Uhr. Genauere Informationen dazu finden Sie auf www.wahlen.steiermark.at.
In der Steiermark treten bei den Gemeinderatswahlen 2025 insgesamt 1.054 wahlwerbende Parteien an.
Möglichkeit der Stimmabgabe vor dem Wahltag
Die Ausstellung einer Wahlkarte kann bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde durch die wahlberechtigte Person selbst (keine Stellvertretung möglich – auch nicht durch eine Erwachsenenvertreterin oder einen Erwachsenenvertreter) folgendermaßen beantragt werden:
- Schriftlich (auch über ID Austria/Digitales Amt) bis zum 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 19. März 2025) oder bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 21. März 2025), 12.00 Uhr, wenn eine Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigten Person möglich ist.
- Mündlich (persönlich) bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 21. März 2025), 12.00 Uhr. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Für eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte bestehen sodann verschiedene Möglichkeiten:
- Sofortige Stimmabgabe im zuständigen Gemeindeamt, bei mündlicher (persönlicher) Beantragung der Wahlkarte und sofortiger Ausfolgung derselben („Quasi-Vorwahltage“)
Für diesen Fall ist von der Gemeinde vor Ort eine Wahlzelle oder ein abgetrennter Raum oder Bereich, wo die wahlberechtigte Person unbeobachtet den amtlichen Stimmzettel ausfüllen kann, bereitgestellt. Nach erfolgter Stimmabgabe ist die verschlossene und mit der eidesstattlichen Erklärung versehene Wahlkarte im Gemeindeamt zur Weiterleitung an die zuständige Wahlbehörde abzugeben. - Stimmabgabe mittels Briefwahl:
Übermittlung der verschlossenen und unterschriebenen Wahlkarte per Post oder Abgabe bei der auf der Wahlkarte bezeichneten Gemeindewahlbehörde. Die Wahlkarte kann auch in jedem Wahllokal der Hauptwohnsitzgemeinde am Wahltag, dem 23. März 2025, innerhalb der festgesetzten Wahlzeit, abgegeben werden. - Stimmabgabe mittels Wahlkarte vor einer Wahlbehörde:
Sofern die Wahlkarte noch nicht verschlossen und/oder unterschrieben wurde, kann die wahlberechtigte Person nach Vorlage der Wahlkarte in jedem Wahllokal der Hauptwohnsitzgemeinde ihre Stimme abgeben.
Stimmauszählung:
Die Auszählung der Briefwahl-Wahlkarten erfolgt am Sonntag, dem 23. März 2025, nach Schließung des letzten Wahllokales in der Gemeinde durch die Gemeindewahlbehörden.
Online-Zugriff auf Wahldaten:
Da in der Steiermark das letzte Wahllokal um 14.30 Uhr schließt, kann daher zur Vermeidung eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl erst ab 14.30 Uhr auf das vorläufige Ergebnis unter diesem Link zugegriffen werden. Eine Auskunftserteilung über vorläufige Wahl-(Teil-)ergebnisse vor dem genannten Zeitpunkt ist nach der Gemeindewahlordnung nicht zulässig.
Graz, am 13. März 2025
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204
und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at
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