Vogelkrankheit: „Newcastle Disease“-Infektionen in Slowenien, steirische Betriebe in der Überwachungszone
Vorsichtsmaßnahmen reichen über die steirische Grenze in den Bezirk Leibnitz hinein.
Graz (18. Februar 2025).- Die slowenischen Veterinärbehörden informierten das zuständige österreichische Ministerium über einen Ausbruch der „Newcastle Disease“ (NCD) in der Region Podravska, zirka acht Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt. Die hochansteckende Viruserkrankung kann bei allen Vogelarten auftreten. Die Übertragung erfolgt bei den Tieren direkt über Körperflüssigkeiten (Kot, Augen- und Nasenausfluss sowie Rachensekret) aber auch indirekt über kontaminierte Gegenstände. Mit Symptomen wie Schnupfen, neurologischen Symptomen, Rückgang der Legeleistung, Durchfall und hoher Sterblichkeit erinnert die Krankheit an die Aviäre Influenza. Menschen können sich nur bei sehr engem Kontakt mit Geflügel – etwa Geflügelhalterinnen und -halter – infizieren, wobei es zu Bindehautentzündungen kommen kann. Die Verbraucher sind durch den Verzehr von Produkten wie Fleisch und Eiern nicht gefährdet.
Bei dem betroffenen Betrieb in Slowenien handelt es sich um einen Freiland-Legehennenbetrieb mit rund 200 Tieren. Gemäß europäischem Recht wurden eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsort eingerichtet. Die Überwachungszone reicht dabei staatenübergreifend in den steirischen Bezirk Leibnitz hinein. Betriebe, die in dieser Zone liegen, werden zeitnahe informiert und stichprobenartig kontrolliert.
In Europa gibt es immer wieder Meldungen über Infektionen mit „Newcastle Disease“, z.B. in Polen, Schweden, Deutschland und Italien. In Österreich trat sie im Hausgeflügelbestand zuletzt 1997 auf, wird aber sporadisch immer wieder bei Wildtauben nachgewiesen. Prophylaktische Impfungen auf freiwilliger Basis sind in Österreich zulässig und werden bei Hühnern, Puten und Tauben (Brief- und Zuchttauben) durchgeführt.
Die NCD ist gemäß VO (EU) 2016/429 Tiergesundheitsrecht (AHL) eine Seuche der Kategorie A. Zeigen Tiere Symptome der Krankheit, muss der Verdacht sofort beim zuständigen Amtstierarzt/bei der zuständigen Amtstierärztin gemeldet werden.
Weiterführende Infos:
Rückfragehinweis:
- Heidi Zikulnig | Abteilung 8 Gesundheit und Pflege | Tel: +43 676 8666 3599 | E-Mail: adelheid.zikulnig@stmk.gv.at
Graz, am 18. Februar 2025
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204
und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at
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