Fördercall startet im April: 30 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbildung und -betreuung stehen zur Verfügung
Landesregierung beschließt Erleichterung für Förderwerber
Graz (7. März 2024).- Die Steiermärkische Landesregierung verfolgt das Ziel, den Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots in der Steiermark weiter voranzutreiben. Für die Betreuungsjahre 2022/23 bis 2026/27 stellen der Bund und das Land Steiermark deshalb insgesamt mehr als 90 Millionen Euro für den Ausbau des Betreuungsangebots zur Verfügung. Die Träger von Kinderbildungs und ‑betreuungseinrichtungen können Zuschüsse für den Ausbau – zum Beispiel für neue Betreuungsplätze in Kindergärten und Kinderkrippen oder die Verlängerung der Öffnungszeiten sowie für die Schaffung neuer Gruppen – beantragen.
Um den Betreuungsschlüssel zu verbessern, kann alternativ zur Senkung der Kindergartengruppengröße auch zusätzliches Personal eingesetzt werden. Für diesen zusätzlichen Personaleinsatz werden ebenfalls Zuschüsse gewährt: Das Land Steiermark übernimmt im Jahr 2023/24 100 Prozent, im Jahr 2024/25 90 Prozent, im Jahr 2025/26 80 Prozent und im Jahr 2026/27 70 Prozent der Kosten für die Träger.
Der nächste Call für diese Förderungen in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro startet mit 15. April 2024 und läuft bis 26. April 2024. Heute (7.3.2024) hat die Landesregierung eine wesentliche Erleichterung für die Förderwerber beschlossen: Förderungen können nun auch rückwirkend beantragt werden, das heißt Personalkostenzuschüsse werden für den Zeitraum ab 1. September 2023 gewährt und bei Investitionszuschüssen sind Maßnahmen, mit deren Umsetzung frühestens am 24. Juni 2023 begonnen wurde, förderbar.
„Eine Investition in unsere Kinder ist eine Investition in unsere Zukunft. Deshalb bin ich stolz, dass seit Juni letzten Jahres bereits für 300 Gruppen Fördermittel in Höhe von 22 Millionen Euro beantragt wurden. Das zeigt, dass der Ausbau der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Steiermark voranschreitet”, so Werner Amon, Landesrat für Europa, Internationale Angelegenheiten, Bildung und Personal.
Landeshauptmann Christopher Drexler: „Mit dem Fördercall wollen wir allen Trägern und damit auch unseren Gemeinden beim Ausbau der Kinderbildung und -betreuung unter die Arme greifen. Gerade die Gemeinden sind im heurigen Jahr mit einer angespannten finanziellen Situation konfrontiert. Deswegen ist es uns in der Landesregierung besonders wichtig, zu unterstützen und den notwendigen Eigenmittelanteil der Gemeinden zu reduzieren. Entlang dessen wird die Ausweitung der Förderrichtlinien wesentliche Erleichterungen mit sich bringen, durch die Personal- und Investitionskosten auch rückwirkend förderbar sind. Für uns in der Steiermark ist klar: Wir werden den Ausbau der Kinderbildung und -betreuung mit aller Entschlossenheit weiter vorantreiben. Ich bedanke mich bei allen Trägern und bei allen Pädagoginnen und Pädagogen, die das System mit Leben erfüllen und die dafür sorgen, dass die Kinder in der Steiermark jenes Maß an Bildung und Betreuung bekommen, das sie verdienen.”
Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang: „Unser klares Ziel ist es, das Kinderbildungs und -betreuungsangebot in der Steiermark weiter auszubauen. Unsere Städte und Gemeinden sind dabei ein wesentlicher Partner. Daher freue ich mich sehr, dass wir mit der Änderung dieser Richtlinie wesentliche Erleichterungen schaffen, um in Zukunft das Angebot für die steirischen Familien weiter zu verbessern.”
Die Förderungsrichtlinie und die Förderungsanträge sind auf der Homepage des Referates Kinderbildung und ‑betreuung www.kinderbetreuung.steiermark.at unter „Förderungswesen - Bauförderung" abzurufen.
Graz, am 7. März 2024
Thomas Bauer unter Tel.: +43 (316) 877-5854, bzw. Mobil: +43 (676) 86665854
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