Musterbeispiele für tierfreundliches Bauen gesucht
Innovative Bauprojekte können wieder bis 30. April 2024 eingereicht werden
Graz (1. März 2024).- Die Tierschutzombudsstelle Steiermark feiert heuer ein kleines Jubiläum, indem sie bereits zum fünfzehnten Mal den Tierschutzpreis für besonders tierfreundliches Bauen im Bereich der Nutztierhaltung ausschreiben darf. Der Preis würdigt zukunftsweisende Bauprojekte in allen Bereichen der Produktion bei landwirtschaftlichen Nutztieren, welche sich durch besondere Tierfreundlichkeit auszeichnen. Bis 30. April 2024 haben Halterinnen und Halter von Nutztieren wieder die Möglichkeit, sich mit besonders tierfreundlichen Bauprojekten bei der Tierschutzombudsstelle zu bewerben. „Der Tierschutzpreis für besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum hat in der Steiermark mittlerweile eine schöne Tradition. Es ist mir persönlich ein großes Anliegen Vorzeigeprojekte auch weiterhin vor den Vorhang zu holen, denn gerade in der Landwirtschaft kommt dem Tierschutz eine besonders hohe Bedeutung zu. Mit dieser Auszeichnung möchten wir uns sehr herzlich bei allen engagierten Landwirtinnen und Landwirten für ihre innovativen Betriebe und den gelebten Tierschutz bedanken und hoffen darüber hinaus, weitere ländliche Betriebe zu motivieren, für noch mehr Tierwohl einzutreten", sagt Tierschutzreferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang.
Für Stallgebäude müssen viele Anforderungen erfüllt werden, von der Wirtschaftlichkeit über die Tiergerechtheit bis zur Umweltverträglichkeit und Einbindung ins Landschaftsbild. Landwirtschaftliche Gebäude prägen die Kulturlandschaft und sind Visitenkarten für den Betrieb und eine ganze Region. Sie sind Arbeitsstätte für die landwirtschaftliche Produktion und damit Arbeitsplatz sowie Lebensraum für landwirtschaftliche Nutztiere. „Unsere steirischen bäuerlichen Familienbetriebe leisten bereits Großartiges, um die europaweit höchsten Tierwohl- und Umweltstandards zu halten und weiter auszubauen. Diese Leistungen der Bäuerinnen und Bauern holen wir jährlich mit dem Tierschutzpreis vor den Vorhang. Ich appelliere aber auch an die Konsumentinnen und Konsumenten, beim Einkauf zu Qualitätsprodukten zu greifen und einen fairen Preis für die höchste heimische Qualität zu zahlen. Nur so sind unsere Bemühungen für mehr Tierwohl auch nachhaltig umsetzbar", betont Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer.
Seit 2010 wurden im Land Steiermark 57 Betriebe mit Preisgeldern ausgezeichnet und 14 Sachpreise für das schönste Tierfoto wurden vergeben. Diese landwirtschaftlichen Betriebe wurden für ihre innovativen und besonders gelungenen Konzepte des tierfreundlichen Bauens in der Nutztierhaltung ausgezeichnet.
Ziel des Preises ist es, zukunftsweisende Bauprojekte, welche sich durch besondere Tierfreundlichkeit auszeichnen, zu würdigen. Damit soll die Motivation, im Agrarbereich auf hohem Niveau tierfreundlich zu planen und zu bauen, gesteigert werden. „Wir freuen uns sehr, dass viele unserer bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger sich zudem mittlerweile freiwillig an Projekten rund um ‚Tierschutz macht Schule’ beteiligen und so den Erwachsenen von morgen hautnah beibringen, wie Tiere artgerecht gehalten werden und was die einzelnen Tierarten benötigen, damit es ihnen gut geht", unterstreicht Tierschutzombudsfrau Karoline Schlögl die nachhaltige Wirkung dieses Preises über die Preisverleihung hinaus.
Ausgeschrieben wird der Preis steiermarkweit und es können Bauprojekte aller Nutztierkategorien eingereicht werden, die sämtliche bau-, umwelt- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen sowie das Kriterium besonderer Tierfreundlichkeit erfüllen. Es ist kein Nenngeld erforderlich. Die baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Tierfreundlichkeit müssen zwischen 1. Jänner 2017 und 31. März 2024 durchgeführt worden sein. Aus den eingereichten Bauten werden nach Beurteilung durch die unabhängige Fachjury vier Betriebe prämiert, die jeweils mit einem Preis in der Höhe von 1500 Euro ausgezeichnet werden. Unter den einreichenden Tierhaltern wird außerdem ein Sachpreis für das beste Tierfoto im Wert von 300 Euro durch die Jury vergeben. Die Preise werden am 4. Juli 2024 von Landeshauptmannstellvertreter Anton Lang und Landesrätin Simone Schmiedtbauer überreicht.
Nähere Informationen finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen sowie auf der Website www.tierschutzombudsstelle.steiermark.at. Karoline Schlögl steht für Fragen unter 0676/8666-3966 gerne zur Verfügung.
Graz, am 1. März 2024
Sabine Jammernegg unter Tel.: +43 (316) 877-2999, bzw. Mobil: +43 (676) 86662999
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