Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes: Antragsfrist verlängert, Einkommensgrenze erhöht
Anspruchsberechtigt sind nun alle steirischen Haushalte mit Jahresnettoeinkommen von bis zu 40.045 Euro
Graz (27. Oktober 2023).- Gleich zwei wichtige Neuerungen gibt es beim Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes. Die Landesregierung verlängert die Antragsfrist um einen Monat bis Ende November. Erhöht wird auch die Einkommensgrenze. Anspruchsberechtigt sind nun alle steirischen Haushalte mit Jahresnettoeinkommen von bis zu 40.045 Euro (bisher 30.734 Euro). Die Anträge für die 400 Euro sind weiterhin online unbürokratisch möglich. Menschen ohne Internet-Zugang wird in den Gemeinde- und Stadtämtern geholfen.
94,4 Millionen Euro stehen für den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes in der Steiermark zur Verfügung. Für die wichtige sozialpolitische Maßnahme hat die Landesregierung unmittelbar vor Beginn der kälteren Jahreszeit folgende Änderungen beschlossen.
1.) Alle Steirerinnen und Steirer, die den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes bisher noch nicht beantragt haben, können das nun bis 30. November 2023 tun. Ursprünglich sollte die Antragsfrist mit 31. Oktober enden. Die Anträge für die 400 Euro können aber weiterhin unbürokratisch online unter www.wohnkostenzuschuss.steiermark.at gestellt werden. Die Servicestellen der Gemeinden unterstützen dabei Menschen ohne Internet-Zugang.
2.) Die Einkommensgrenze wird ab 1. November von bisher 30.734 Euro Haushaltseinkommen im Jahr netto auf 40.045 Euro erhöht. Damit kommen in Zeiten der Teuerung noch mehr Steirerinnen und Steirer in den Genuss des Zuschusses. Wichtig: Rund 9.600 Anträge, die abgelehnt worden sind, weil die Antragstellerinnen oder -steller die bisherige Einkommensgrenze überschreiten, werden entsprechend der neuen Einkommensgrenze nochmals automatisch überprüft. Hier ist kein neuer Antrag notwendig.
3.) Für alle Fragen im Zusammenhang mit abgelehnten Anträgen wird auf die kostenlose Hotline unter 0800 800 262 verwiesen.
4.) Viele der mehr als 60.000 Studierenden in der Steiermark haben Anspruch auf den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes, auch jene, die in einem Studentenheim wohnen. Darüber werden im Rahmen einer Informationsoffensive die Hochschülerschaftsvertretungen an den Universitäten und Fachhochschulen in der Steiermark informiert.
Landeshauptmann Christopher Drexler: „Mit der Verlängerung der Antragsfrist und der Erhöhung der Einkommensgrenze können wir noch mehr Steirerinnen und Steirer erreichen und unterstützen. Damit setzen wir weitere gezielte Maßnahmen, um die Teuerung in der Steiermark ein Stück weit abzufedern.”
Landeshauptmannstellvertreter Anton Lang: „Uns ist bewusst, dass immer noch viele Steirerinnen und Steirer große Probleme mit der massiven Teuerung haben. Daher wollen wir auch weiterhin möglichst viele Haushalte mit dieser Lösung erreichen.”
Soziallandesrätin Doris Kampus: „Immer mehr Steirerinnen und Steirer sind von steigenden Mieten und hohen Energiekosten betroffen. Deshalb ist es mir besonders wichtig, dass möglichst viele Menschen den Zuschuss von 400 Euro erhalten. Mit der Verlängerung der Antragsfrist, der Erhöhung der Einkommensgrenze und der Information der Studierenden erreichen wir hier sicher weitere Bezieherinnen und Bezieher.”
Wohnbaulandesrätin Simone Schmiedtbauer: „Mit der Ausweitung der Kriterien ermöglichen wir es noch mehr Steirerinnen und Steirern, vom Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes zu profitieren und damit in Zeiten der Teuerung unbürokratische und schnelle Unterstützung zu erhalten.”
Bisher haben rund 220.000 Steirerinnen und Steirer und mehr als 100.000 Haushalte den Wohn- und Heizkostenzuschuss überwiesen bekommen. Voraussetzung für den Bezug ist der Hauptwohnsitz in der Steiermark seit 1. Jänner 2023.
Alle Informationen zum Heizkostenzuschuss des Bundes gibt es im Internet www.wohnkostenzuschuss.steiermark.at unter sowie beim Sozialtelefon des Landes Steiermark unter 0800 800 262.
Graz, am 27. Oktober 2023
Thomas Bauer unter Tel.: +43 (316) 877-5854, bzw. Mobil: +43 (676) 86665854
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