Intensiver Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Heilpädagogischer Kindergärten
Drei eingerichtete Arbeitsgruppen werden sich mit weiteren Verbesserungen beschäftigen.
Graz (5. Juni 2023).- Soziallandesrätin Doris Kampus traf am Montag (05.06.2023) mit Vertreterinnen und Vertretern nahezu aller 21 Heilpädagogischen Kindergärten sowie der jeweiligen Standortgemeinden zu einem intensiven Austausch in Graz zusammen. Vereinbart wurde unter anderem die Einsetzung dreier Arbeitsgruppen.
„Der Dialog auch auf politischer Ebene ist wichtig. Kinder mit Behinderung verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit“, betonte die Soziallandesrätin, die auf „nachhaltige Maßnahmen des Sozialressorts“ verweist. Die entsprechenden Zuständigkeiten in der Landesregierung sind klar geregelt. Für die Genehmigung eines Kindergartens ist das Bildungsressort zuständig. Das Sozialressort bezahlt den finanziellen Mehrbedarf für Kinder mit Behinderung. In Kooperation der beiden Ressorts werde man die Heilpädagogischen Kindergärten gut weiter entwickeln, hob die Soziallandesrätin hervor.
Für diesen Mehrbedarf wendet das Sozialressort jährlich rund 15 Millionen Euro auf. Zudem wurde die finanzielle Basis für die Heilpädagogischen Kindergärten durch das Sozialressort seit September 2022 in mehreren Schritten verbessert. So wurden die Tagsätze zwei Mal – um bis zu 31 Prozent – angehoben, nachweisbare Mehrkosten werden bezahlt und Investitionen unterstützt. „15 Einrichtungen haben um Nachbedeckung angesucht, fünf Verfahren sind bereits abgeschlossen und 430.000 Euro überwiesen worden“, erläuterte die Leiterin der Sozialabteilung, Barbara Pitner, zum aktuellen Stand. Fünf weitere Einrichtungen haben bisher noch keinen Antrag auf Nachbedeckung gestellt.
Der regelmäßige Austausch zum Thema der Heilpädagogischen Kindergärten werde nach dem Treffen von Montag auf Ebene dreier Arbeitsgruppen zu den Themenschwerpunkten Finanzierung, Inklusion und externe Betreuung fortgesetzt, unterstrich die Soziallandesrätin. Eine ebenfalls geplante Evaluierung mit dem Ziel einer solidarischen Finanzierung könne ja nur in Kooperation mit den Einrichtungen und ihren Trägern sinnvoll durchgeführt werden. „Entscheidend ist die gemeinsame Feststellung, dass sich alle Beteiligten um eine gute Lösung bemühen“, so die Soziallandesrätin. Im September werden sich alle Beteiligten wieder in einer großen Runde an einen Tisch setzen.
Unter den 1081 elementarpädagogischen Einrichtungen in der Steiermark gibt es 21 Heilpädagogische Kindergärten mit in Summe 1125 Plätzen. Weitere 127 mobile Teams betreuen Kinder mit Behinderung in anderen Kindergärten landesweit.
Graz, am 5. Juni 2023
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