Landesregierung legt Personalbericht 2022 vor
Die wesentlichsten allgemeinen personalstatistischen Daten für den Steirischen Landesdienst
Graz (24. November 2022).- Im Zuge einer der letzten Änderungen des Gesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark wurde beschlossen, dass dem Landtag jährlich ein Personalbericht vorzulegen ist. Inhalt dieses Berichtes sind allgemeine personalstatistische Daten wie die Altersstruktur der Bediensteten und die Art der Dienstverhältnisse. Darüber hinaus gibt der Bericht Auskunft über die Einkommensverteilung nach Geschlecht in den jeweiligen Wirkungsbereichen, Funktionsgruppen und Gehaltsklassen, sowie Angaben zu Teilzeit und Karenzen und ihre Verteilung nach Geschlecht.
So ist dem nun vorliegenden Personalbericht – Stichtag für die jeweiligen Daten ist der 31.12.2021 – zu entnehmen, dass das Land Steiermark einen Personalstand von 7.564 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufweist – das sind 6.884 Vollzeitäquivalente. Rund 52 Prozent der aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiblich. Der Landesdienst weist einen hohen Altersdurchschnitt auf. Er liegt bei 44,9 Jahren, eine leichte Senkung um 0,8 Jahre im Vergleich zum Jahr zuvor. Besonders viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zwischen 50 und 59 Jahre. Gleichzeitig ist aber auch ein Anstieg in den Bereichen der 25- bis 34-Jährigen zu verzeichnen. Durch Pensionierungen und notwendige Nachbesetzungen frei werdender Stellen wird sich dieser Trend in den kommenden Jahren verstärken.
Weiterhin rückläufig nicht zuletzt aufgrund von Pensionierungen sind Beamten-Dienstverhältnisse. So sind im Bericht 5.687 Vertragsbedienstete, 1.640 Beamtinnen und Beamte, 311 Geschützte, 128 Lehrlinge sowie 83 sonstige Landesbedienstete (Praktikantinnen und Praktikanten, Trainees, etc.) ausgewiesen.
Im Vergleich zum letzten Jahr ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen unverändert. Insgesamt arbeiten 75 Prozent der Bediensteten in einem Vollzeitdienstverhältnis, in einem Teilzeitarbeitsverhältnis sind 40 Prozent der Frauen und acht Prozent der Männer.
Der Landesdienst zeichnet sich zudem durch eine zunehmende Höherqualifizierung aus, wobei bei Personen mit Hochschulabschluss der Frauenanteil mit 56 Prozent bereits überwiegt. Dies bildet sich auch bei den Neueinstellungen ab. Bei den von 2017 bis 2021 neueingestellten Personen hatten 30 Prozent ein abgeschlossenes Hochschulstudium als höchste Qualifikation, von den neueingestellten AkademikerInnen sind mehr als zwei Drittel Frauen.
Ein Drittel aller Führungspositionen im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften und der Agrarbezirksbehörde (von Referatsleitung aufwärts) ist mit Frauen besetzt. Die höchste Führungsstelle in der Verwaltung, die Leitung der Landesamtsdirektion, hat seit 2020 eine Frau inne. Dennoch sind unter den Top 100 der Bediensteten mit den höchsten Bezügen nur rund 23 Prozent Frauen.
Im Kapitel Einkommenstransparenz ist die Einkommensverteilung zwischen männlichen und weiblichen Landesbediensteten dargestellt. Die Entlohnung von Landesbediensteten erfolgt nach gesetzlich fixierten Besoldungsschemata. Die konkrete Entlohnung einer Person hängt von der Bewertung des Arbeitsplatzes ab und erfolgt durch die Bewertungsgrundsätze, die im Landes-Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark normiert sind. Dieses sogenannte Besoldungsschema ‚ST‘ wurde mit dem Jahr 2003 eingeführt und sämtliche Neueinstellungen wurden anhand dieser Basis besoldungsrechtlich eingereiht. Für Beamtinnen und Beamte und Vertragsbedienstete im Alt-Schema gibt es Optierungsmöglichkeiten.
Vergleicht man die vier für den Landesdienst definierten Wirkungsbereiche Leitung, Allgemeine Verwaltung, Technik/Handwerk und Fachdienste, so sieht man, dass die Medianeinkommen weiblicher Landesbediensteter sich im Vergleich zum Vorjahr dem männlicher Bediensteter annähern. Im Wirkungsbereich Leitung etwa ist dieses um 5,8 Prozent niedriger ist als jenes der Männer, im Wirkungsbereich der Fachdienste ist das Medianeinkommen der Frauen geringfügig höher als jenes der männlichen Bediensteten.
Eine ähnliche Entwicklung bildet auch eine Auswertung der Gehälter nach den sieben Funktionsgruppen des Landesdienstes ab. Auch hier zeigt sich – wenn auch in deutlich geringerem Ausmaß – dass die Medianeinkommen der männlichen Bediensteten über jenen der Frauen liegen: Hilfsdienste (0,1 Prozent), Qualifizierter Hilfsdienst (2,4 Prozent), Fach- und Sachbereich (1,4 Prozent), Fachassistenz (1,6 Prozent), Experten/Expertinnen und Leiter/Leiterinnen mittleres Management (0,7 Prozent), Top-Experten/Expertinnen und Leiter/Leiterinnen gehobenes Management (aufgrund zu kleiner Anzahl nicht repräsentativ auswertbar) und Leiter/Leiterinnen Top-Management (aufgrund zu kleiner Anzahl nicht repräsentativ auswertbar).
In der Betrachtung der Gehaltsklassen – die jeweilige Einstufung in eine Gehaltsklasse ist abhängig vom Stellenwert und reicht von ST01 bis zur höchsten Bewertung ST24 – ergibt sich ein differenziertes Bild. In einigen Gehaltsklassen liegt das Medianeinkommen der Frauen über dem der Männer, in anderen ist es umgekehrt. In der Gehaltsklasse ST11 etwa liegt das Medianeinkommen der Frauen mit 3,9 Prozent am weitesten unter jenem der Männer, in der Gehaltsklasse ST08 hingegen ist das Medianeinkommen der weiblichen Bediensteten um 2,4 Prozent höher als jenes der männlichen Bediensteten.
Die Unterschiede im Medianeinkommen erklären sich einerseits durch die zuvor angeführte hohe Anzahl an Teilzeitbeschäftigten unter den weiblichen Landesbediensteten. Andererseits finden sich gerade in Führungsfunktionen oft ältere männliche Landesbedienstete, die aufgrund ihrer Lebensverdienstkurve im Moment mehr als Frauen verdienen, die erst vor kurzem eine ähnliche Führungsfunktion übernommen haben und erst über die Jahre in den Gehaltsstufen weiter vorrücken werden. Durch die zu erwartenden Pensionierungen in den kommenden Jahren und aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der jüngeren weiblichen Landesbediensteten deutlich höher ist als jene der männlichen, ist diesbezüglich bereits ein sich umkehrender Trend zu erwarten.
Weitere Auswertungen – etwa zu Krankenständen, Karenzen, Qualifikationsstruktur, Integration von Menschen mit Behinderung oder die geographische Verteilung der Dienstorte der Landesbediensteten – finden sich wie die Details zu den im Text beschriebenen Auswertungen im Personalbericht 2022.
Statement Personallandesrat Werner Amon:
„Der Arbeitskräftemangel in nahezu allen Branchen macht auch vor dem Land Steiermark nicht Halt. Umso wichtiger ist es, dass wir uns der gesellschaftlichen Entwicklungen bewusst sind und mit entsprechenden Maßnahmen entgegensteuern können. Insofern soll der Personalbericht als Steuerungsinstrument einer zukunftsfitten Verwaltung dienen und damit sicherstellen, dass die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Politik entsprechend erfüllt werden.“
Der Personalbericht des Landes Steiermark wurde heute von der Landesregierung beschlossen und wird in der kommenden Ausschuss- sowie der nächsten Landtagssitzung behandelt.
Graz, am 24. November 2022
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