Anmeldung zur behördlichen Freitestung wieder möglich
Negative Testzertifikate können im Internet hochgeladen werden.
Graz (8. April 2022).- Nachdem die Corona-Fallzahlen in der Steiermark weiterhin sinken, sind auch wieder Testkapazitäten für Freitestungen nach fünftägiger Quarantäne und 48-stündiger Symptomlosigkeit vorhanden.
Die Anmeldung zu einer behördlichen Freitestung wird über die Website covid.stmk.gv.at ermöglicht. Darüber hinaus besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, im Wege des Hochladens auf der vorgenannten Website, der Behörde negative Testzertifikate von „Österreich testet“ zur Anerkennung vorzulegen. Auch das Magistrat Graz vergibt ab Montag, dem 11.04.2022, wieder Termine zum behördlichen Freitesten.
Graz, am 8. April 2022
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Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
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