Test- und Impfmöglichkeiten ab 1. April in der Steiermark
PCR-Testungen in mehr als 170 Apotheken, Antigen-Tests ab 9. April erhältlich. 15 Impfstraßen haben an drei Tagen in der Woche geöffnet.
Graz (31. März 2022).- Ab morgen (1. April 2022) wird der Bereich der Corona-Testungen österreichweit neu organisiert. Das Land Steiermark ist mit der Apothekerkammer eine Kooperation eingegangen, um weiterhin das COVID-19 Testangebot sicher zu stellen. In allen 205 steirischen Apotheken werden ab 9. April 2022 die vom Bund vorgesehenen fünf Antigentests kostenlos zu beziehen sein. Zudem besteht bei mehr als 170 Apotheken auch die Möglichkeit, vor Ort fünf kostenlose PCR-Testungen pro Monat durchführen zu lassen. Eine Übersicht über die steirischen Apotheken, die das PCR-Testangebot zur Verfügung stellen, finden Sie ab 1. April hier.
Der Betrieb der steirischen Teststraßen, die Testungen bei Gemeinden sowie die bisher bestehende Testmöglichkeit über PCR-Heimgurgeltests werden mit 31. März 2022 eingestellt. Bereits abgeholte und nicht durchgeführte PCR-Heimgurgeltests können in der Steiermark nicht mehr verwendet werden.
Antigentests
Ab 9. April sind in den Apotheken pro Person pro Monat fünf kostenlose Antigen-Tests erhältlich. Diese werden gegen Vorweis der E-Card mit entsprechenden QR-Codes ausgegeben und können in Heimanwendung angewendet werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
PCR-Tests
Die PCR-Tests werden ab 1. April 2022 direkt bei den Apotheken durchgeführt. Die Terminvereinbarung läuft wie bisher über oesterreich-testet.at oder kann auch direkt vor Ort vorgenommen werden. Auch hier dient zum Identitätsnachweis die E-Card. Die Anzahl der durchgeführten PCR-Testungen pro Person wird mittels einer IT-Software durch die Apotheken dokumentiert. Pro Person und Monat können fünf PCR-Tests kostenlos in Anspruch genommen werden, zusätzliche Tests können in den Apotheken käuflich erworben werden.
Ausnahmen
Der Bund sieht vor, dass
- Besucherinnen und Besucher und Begleitpersonen in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe,
- Besucherinnen und Besucher und Begleitpersonen von Krankenanstalten und Kuranstalten,
- Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen und
- Personenbetreuerinnen und -betreuer in der 24-Stunden-Betreuung und persönliche Assistenten von Menschen mit Behinderung
von der Beschränkung auf fünf Tests ausgenommen sind.
Diese anspruchsberechtigte Personengruppe kann zusätzlich zu den je fünf PCR- bzw. Antigentests kostenlos weitere PCR- und Antigentests in den steirischen Apotheken durchführen lassen.
Allgemein gilt, dass pro Person und Tag ein kostenloser Test durchgeführt werden darf.
Apothekerkammer-Präsident Gerhard Kobinger: „Das steirische Modell der Teststrategie ist beispielgebend für ganz Österreich. Die Apotheken gewährleisten dabei einen flächendeckenden, niederschwelligen Zugang zu hochqualitativen PCR-Tests. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die ab 1. April geltende Beschränkung auf fünf Tests pro Monat eingehalten wird und dennoch unter besonderen Voraussetzungen dokumentierte Ausnahmen möglich sind."
Corona-Schutzimpfung
Mit 31. März wird der Betrieb der Impfbusse eingestellt. Die Impfstraßen in Mürzzuschlag und Schladming werden geschlossen, an 15 Standorten bleiben die Impfstraßen bestehen und haben an drei Tagen in der Woche geöffnet.
Das steirische Angebot für die Covid-Schutzimpfung ab 1. April:
Die 15 Impfstraßen in der Steiermark befinden sich in Bruck an der Mur, Deutschlandsberg, Feldbach, Gleisdorf, Gratkorn, Graz, Hartberg, Judenburg, Leibnitz, Leoben, Liezen, Murau, Premstätten, Voitsberg und Weiz (die genauen Adressen der Standorte finden Sie hier). Die Öffnungszeiten aller Impfstraßen: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 10 bis 20 Uhr. Es ist jederzeit ohne Voranmeldung möglich, sich bei den Impfstraßen zu den angegebenen Öffnungszeiten eine Impfung zu holen. Zusätzlich sind Impfungen bei allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten möglich, eine Übersicht der Impfordinationen finden Sie hier.
Graz, am 31. März 2022
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
zur Verfügung.