Quarantäne: Freitesten derzeit nur mittels Heimgurgeltest möglich
Behördlich angeordnete Testtermine bei den voll ausgelasteten Drive-Ins des Roten Kreuzes gibt es vorübergehend nur zur Testung von Verdachtsfällen
Graz (19. März 2022).- Wie bereits im Lauf der Woche mitgeteilt, ruft das Land Steirermark alle Personen, die sich aktuell in Quarantäne befinden und sich aus dieser freitesten wollen, dazu auf, dies mittels PCR-Heimgurgeltest zu tun. Mittlerweile ist das auch die einzige Möglichkeit, die Quarantäne vorzeitig zu beenden: Auf Grund der anhaltend hohen Covid-19-Infektionszahlen kann das Rote Kreuz bei den Drive-Ins ab sofort keine Termine zum Freitesten mehr vergeben. „Wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen sind die Testkapazitäten mit der Testung der Verdachtsfälle, die höchste Priorität haben, ausgeschöpft“, erklärt Landesrettungskommandant Peter Hansak. Personen, die sich bereits zu einem behördlichen Freitest angemeldet haben, bekommen laut Rotem Kreuz per SMS die Information, dass eine Terminvergabe derzeit nicht möglich ist.
Freitesten von abgesonderten Personen mittels PCR-Heimgurgeltest:
Ausführliche Informationen zur Durchführung der PCR-Heimgurgeltests finden Sie hier, eine umfassende Sammlung häufig gestellter Fragen („FAQs″) steht hier zur Verfügung.
- Wer keine Heimgurgeltests zu Hause hat, kann sich diese von einer nicht in Quarantäne befindlichen Person bringen lassen.
- Voraussetzung zu Durchführung der Tests: Man muss bereits 48 Stunden davor wieder völlig symptomfrei sein.
- Die Freitestung kann frühestens ab dem fünften Tag nach Beginn der Quarantäne erfolgen. Der genaue Tag, ab dem eine Freitestung möglich ist, ist im Absonderungsbescheid angeführt.
- Bitte den Heimgurgeltest jedenfalls mit Video durchführen!
- Abgesonderte Personen, die einen Heimgurgeltest zur Freitestung machen, müssen dafür sorgen, dass eine Vertrauensperson diesen an einem der Abgabestandorte einwirft.
- Damit die Quarantäne vorzeitig aufgehoben werden kann, ist es nach Übermittlung des erfolgreichen PCR-Gurgeltests notwendig, das Testzertifikat unter Eingabe der Geschäftszahl des Bescheids und des Geburtsdatums auf covid.stmk.gv.at hochzuladen.
Weil es immer wieder Missverständnisse gibt: Es besteht keine Verpflichtung zum Freitesten, man kann die Quarantäne auch ganz normal bis zu dem Tag, der im Bescheid als Ende der Absonderung angeführt ist, auslaufen lassen.
Graz, am 19. März 2022
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
zur Verfügung.