Derzeit keine behördlichen Verfahren bei Kontaktpersonen
Kontaktpersonenmanagement in der Steiermark ausgesetzt
Graz (26. Jänner 2022).- Auf Grund der Rekord-Infektionszahlen durch die Omikron-Welle können derzeit Kontaktpersonen von Infizierten in der Steiermark nicht erhoben und in Absonderung geschickt werden. „Momentan werden entsprechend den Vorgaben des Gesundheitsministeriums zur Priorisierung im behördlichen Vorgehen alle Ressourcen für die Absonderung der infizierten Personen benötigt“, betont Andreas Weitlaner, Bezirkshauptmann von Graz-Umgebung, im Namen der steirischen Bezirksverwaltungsbehörden.
Betroffen sind jene Personen, die Kontakt mit Infizierten hatten und nicht vorerkrankt und geimpft oder noch nicht ausreichend geimpft sind (genauere Informationen, wer schon bisher nicht mehr als Kontaktperson gegolten hat, sind hier zu finden).
Da momentan kein behördliches Verfahren bei Kontaktpersonen eingeleitet werden kann, werden infizierte Personen darum gebeten, ihre Kontaktpersonen selber über die bestehende Infektion zu informieren.
Wer über seinen Status als Kontaktperson informiert wird, ist aufgerufen, sich so verantwortungsvoll wie möglich zu verhalten:
- Isolieren Sie sich freiwillig so gut wie möglich.
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren Kontakt mit einer infizierten Person.
- Arbeitgeber sind dazu aufgerufen, den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeit aus dem Homeoffice zu ermöglichen.
- Beobachten Sie Ihren Gesundheitszustand jedenfalls bis zum Tag 10 nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person.
- Nutzen Sie die freiwilligen PCR-Test-Angebote, speziell die PCR-Heimgurgeltests.
- Tragen Sie bei jedem persönlichen Kontakt eine FFP2-Maske.
- Halten Sie im Haushalt eine zeitliche und räumliche Trennung zu Ihren Haushaltsmitgliedern ein.
- Niesen Sie nicht in die hohle Hand, sondern benutzen Sie ein Papiertaschentuch oder niesen Sie in die Ellenbeuge. Anschließend entsorgen Sie das Papiertaschentuch sofort. Waschen Sie sich häufig die Hände mit Seife.
- Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf 144 und geben am Telefon an, dass Sie Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Coronavirus infiziert ist.
- Sollten bei Ihnen Corona-typische Symptome auftreten, wählen Sie das Gesundheitstelefon 1450 oder melden Sie sich online beim Roten Kreuz unter covidverdacht.st für einen Test als Verdachtsfall an.
Bitte beachten Sie: Da für Kontaktpersonen kein behördliches Verfahren eingeleitet und keine Quarantäne verhängt wird, finden auch keine behördlich angeordneten Tests statt. Es ist seitens der Behörden auch nicht möglich, Bestätigungen dafür auszustellen, wenn sich Personen in freiwillige Absonderung begeben.
Graz, am 26. Jänner 2022
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
zur Verfügung.