Im Regelfall keine Quarantäne für Kontaktpersonen mit Impfungen bzw. Impfung und Vorerkrankung
Informationen zum Kontaktpersonen-Management
Graz (20. Jänner 2022).- Um Missverständnissen vorzubeugen, machen die steirischen Gesundheitsbehörden auf die derzeit gültigen Regeln im Kontaktpersonen-Management aufmerksam: Entsprechend den Vorgaben des Gesundheitsministeriums sind Personen mit dreifacher Impfung bzw. zweifacher Impfung und Corona-Vorerkrankung (exakte Definition siehe unten) keine Kontaktpersonen, wenn sie mit einer infizierten Person Kontakt hatten. Dementsprechend wird kein behördliches Verfahren eingeleitet und keine Quarantäne verhängt, auch nicht bei Haushaltsangehörigen von Infizierten. Die Behörden fokussieren das Contact-Tracing auf jene Kontaktpersonen, die mit vulnerablen Gruppen in Kontakt stehen.
Falls sich betroffene Personen in freiwillige Absonderung begeben, ist es seitens der Behörden daher auch nicht möglich, Bestätigungen dafür auszustellen. Daher sollte darüber vorab das Einvernehmen mit dem Arbeitgeber hergestellt werden. Zudem werden für diesen Personenkreis keine behördlichen Testungen angeordnet.
„Wir appellieren an alle in der Steiermark lebenden Menschen, sich im Rahmen der gültigen Regeln verantwortungsvoll zu verhalten. Für den mittlerweile sehr großen Kreis von Menschen mit Impfungen bzw. Impfung und Vorerkrankung wird im Regelfall nur dann eine behördliche Absonderung verfügt, wenn sie selber infiziert sind. Bei Kontakt mit Infizierten sind alle mit Immunschutz (durch Impfungen oder Corona-Vorerkrankung und Impfungen) dazu aufgerufen, den eigenen Gesundheitszustand genau zu beobachten, Kontakte möglichst zu reduzieren, vorsorglich Maske zu tragen und vermehrt von den freiwilligen PCR-Test-Angeboten Gebrauch zu machen (z.B. bei den Teststraßen oder Apotheken). Wo möglich, soll Homeoffice genutzt werden, Einschränkungen bezüglich der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes gibt es nicht. Sollten Symptome auftreten, gilt auch für diese Personen die Regel, das Gesundheitstelefon 1450 anzurufen, um eine behördliche Testung in die Wege zu leiten“, betont Andreas Weitlaner, Bezirkshauptmann von Graz-Umgebung, im Namen der steirischen Bezirksverwaltungsbehörden.
Die Gesundheitsbehörden weisen auch darauf hin, dass es auf Grund des derzeit sehr hohen behördlichen Testaufkommens zu Verzögerungen bei den angeordneten Tests kommen kann. Oberste Priorität hat dabei immer die Testung von Infektions- und Verdachtsfällen, weshalb Freitestungen aus der Quarantäne derzeit nicht immer tagesaktuell erfolgen können.
Nachstehend die genaue Definition, wann jemand keine Kontaktperson ist (aus den momentan gültigen Empfehlungen zur Kontaktpersonennachverfolgung des Bundes):
- Personen, bei denen mindestens 3 immunologische Ereignisse zumindest 7 Tage vor dem Kontakt stattgefunden haben (z.B. 3 Impfungen). Ausgenommen hiervon sind schwerwiegend immungeschwächte bzw. immunsupprimierte Personen
- 5 - 11-jährige Kinder, bei denen mindestens 2 immunologische Ereignisse zumindest 14 Tage vor dem Kontakt stattgefunden haben (z.B. 2 Impfungen)
Graz, am 20. Jänner 2022
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
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