Kundmachung der Verordnung zur allgemeinen Maskenpflicht in der Steiermark
Gültig ab 17.11.2021, 0.00 Uhr
Graz, am 16. November 2021.- Hier finden Sie den Text der Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 16. November 2021 über begleitende Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Die Verordnung wird auf dieser Seite gemäß § 5 Steiermärkisches Kundmachungsgesetz kundgemacht. Sie tritt mit 17. November 2021, 0.00 Uhr, in Kraft und gilt steiermarkweit.
Graz, am 16. November 2021
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