e-Impfpass in der Steiermark startet
Die Steiermark ist Pilotregion für die Umsetzung des elektronischen Impfpasses.

Neue Technologien unterstützen im Gesundheitswesen schon heute in unterschiedlicher Art und Weise. Sie werden auch in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Bereits seit Dezember 2015 ist die elektronische Gesundheitsakte in steirischen Spitälern umgesetzt und seit Mai 2018 können alle berechtigten Ärztinnen und Ärzte die Medikationsdaten ihrer Patientinnen und Patienten einsehen bzw. Medikamente digital verord-nen. Neben telemedizinischen Projekten im Bereich der Dermatologie und Telemonitoring-Unterstützung für Menschen mit Herzerkrankungen oder Diabetes ist die Steiermark auch Pilotregion für die Umsetzung des elektronischen Impfpasses.
„Die Steiermark ist im Bereich von digitalen Gesundheitsanwendungen und e-Health längst Vorreiter in Ös-terreich. Dieses Pilotprojekt, dass in Zusammenarbeit mit der Landessanitätsdirektion Steiermark, den steiri-schen Bezirkshauptmannschaften und dem Gesundheitsamt Graz entwickelt wurde, geht noch vor Weih-nachten in den Echtbetrieb. Neben den bestehenden Anwendungen e-Befund und e-Medikation wird nun auch der e-Impfpass auf Basis der sicheren ELGA-Infrastruktur umgesetzt", ist Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß über den Start des e-Impfpasses in der Steiermark erfreut und ergänzt: „Die Zukunft der Impfdokumentation ist elektronisch. Der e-Impfpass bietet zahlreiche Vorteile und funktioniert ab sofort für alle, die sich bei einer teilnehmenden Stelle impfen lassen."
Zukünftig werden die Impfdaten in einem zentralen österreichischen Impfregister gespeichert. Dies ermög-licht eine nahezu vollständige und standardisierte Impfdokumentation. Ein Papier-Impfpass ist im Vollbetrieb des e-Impfpasses dann nicht mehr notwendig und kann auch nicht mehr verloren gehen. Die im e-Impfpass erfassten Impfungen kann die Bürgerin bzw. der Bürger über das ELGA-Portal (Zugang über www.gesund-heit.gv.at mit der Handysignatur) einsehen. Durch das Impfregister können epidemiologische Auswertungen wie beispielsweise zuverlässige Durchimpfungsraten sichergestellt werden.
Probelauf für Corona-Impfungen
Der elektronische Impfpass soll bereits bei den Corona-Impfungen zum Einsatz kommen. Die Impfstellen der Landessanitätsdirektion sowie der Bezirkshauptmannschaften bzw. des Gesundheitsamtes Graz können Impfungen mittels vollintegrierter Software dokumentieren. Für die Ärzteschaft wird es unterschiedliche Zu-gangsmöglichkeiten zum e-Impfpass geben: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit e-card-Anschluss ha-ben die Möglichkeit Impfungen über das e-card-System zu erfassen. Da jedoch nicht alle impfenden Ärztin-nen und Ärzte über einen e-card-Anschluss verfügen, wird eine österreichweite Erfassung der Impfdaten auf mobilen Geräten (Tablets) ermöglicht. Mit einem Tablet kann mobil die Erfassung von Impfungen und Spei-cherung im nationalen Impfregister umgesetzt werden. Die mobilen Geräte können Vertragsärzten, Wahlärz-ten, Schulärzten oder Betriebsärzten zur Verfügung gestellt werden. Damit wird der Grundstein für die um-fassende elektronische Dokumentation der Covid-19-Impfungen gelegt. Seite 2 von 2
„Schon bislang war das Gesundheitsamt der Stadt Graz Vorreiter: Damit auch niemand drauf vergessen konnte, wurden alle Kunden und Kundinnen der Impfstelle brieflich verständigt, wenn eine Auffrischungsimp-fung angestanden ist. Diesen Service können wir jetzt auf einer verbesserten technischen Stufe anbieten und damit die Bürgernähe weiter ausbauen. Das kommt sowohl den einzelnen, als auch der Gesellschaft insgesamt zugute", betont der Grazer Gesundheitsstadtrat Robert Krotzer.
Rechtliche Grundlage für den e-Impfpass geschaffen
Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung der Impfdaten ist mit der Novelle des Gesundheitstelematik-gesetzes (GTelG) im Herbst 2020 geschaffen worden. Das GTelG regelt u.a. die elektronische Weitergabe von personenbezogenen Gesundheitsdaten, in der Novelle wurden nun die rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Impfpass geschaffen. Analog zum Papier-Impfpass erhält jede Bürgerin und jeder Bürger ei-nen e-Impfpass als Gesundheitsvorsorgeinstrument. Eine Abmeldung vom elektronischen Impfpass ist im öffentlichen Interesse an einer vollständigen Dokumentation nicht vorgesehen.
Verknüpfung mit nationalem Impfplan im Vollausbau vorgesehen
Durch Verknüpfung mit dem nationalen österreichischen Impfplan, der regelmäßig nach den neuesten Er-kenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert wird, werden dann im Vollbetrieb personalisierte Impfempfehlungen über den e-Impfpass möglich. Das bedeutet noch mehr Service und Komfort für Patien-tinnen und Patienten und ein Plus an Information für die impfenden Stellen.
„Um die vorhandenen Chancen und Technologien bestmöglich zu nutzen, sind wir um ständige Weiter-entwicklung bemüht. Unser Ziel ist es, den Patientinnen und Patienten die optimalen Lösungen für ihre Bedürfnisse anbieten zu können", so die Gesundheitslandesrätin abschließend.
Rückfragehinweis:
Gesundheitsfonds Steiermark, Bernadette Matiz, MAS
Tel. +43 (0) 316 877-4963 oder E-Mail: bernadette.matiz@gfstmk.at