Temporäre Kurzzeitpflegeplätze ab 20. April beziehbar
Weitere Maßnahme des Landes Steiermark im Bereich der Pflege
Graz, am 16. April 2020.- In der heutigen (16.4.2020) Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung wurde einstimmig beschlossen, für den Zeitraum der Covid-19-Pandemie 255 Ersatzpflegeplätze zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich könnten bei Bedarf noch weitere Unterbringungsmöglichkeiten bereitgestellt werden. Die Zuweisung erfolgt durch das Land Steiermark (Referat Pflegemanagement der Abteilung 8).
„Um während der Zeit der Corona-Pandemie die Versorgung pflegebedürftiger Personen sicherstellen zu können, wurden als weitere Maßnahmen temporäre Pflegeplätze geschaffen“, betont Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß. „Wenn eine Betreuung und Pflege in der gewohnten Umgebung nicht mehr möglich ist, wollen wir mit diesem Angebot weiterhelfen“, betont die Gesundheitslandesrätin weiter.
Das Angebot der temporären Kurzzeitpflegeplätze steht jenen Personen zur Verfügung, wo das derzeitige Pflegewohnheim im Ausnahmefall die Betreuung und Pflege nicht sicherstellen kann bzw. wo ehemals 24-Stunden-betreute Personen sowie Personen, für die die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, eine temporäre Wohn- und Betreuungsmöglichkeit brauchen. Auch wird die Sicherheit in Pflegewohnheimen mit der Durchführung von priorisierten Corona-Testungen verstärkt.
Mit der steirischen Pflege-Hotline, erreichbar KOSTENLOS unter 0800 500 176, wird pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen umfassende und kompetente Unterstützung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegeben.
Alle Informationen des Landes Steiermark zur aktuellen Lage rund um das Coronavirus sind auf unserem Newsportal zu finden.
Graz, am 16. April 2020
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204
und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at
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