Aufgrund der Corona-Krise muss heuer auf Osterfeuer verzichtet werden
Um Risiko für zusätzliche Feuerwehreinsätze zu vermeiden
Graz, am 2. April 2020.- Zum Schutz der Steirerinnen und Steirer und im speziellen der Feuerwehrmänner und -frauen sowie der Sicherheitskräfte gibt es heuer im ganzen Land keine Genehmigung für Brauchtumsfeuer. „Wir wollen während der Corona-Krise einerseits das Risiko für zusätzliche Feuerwehreinsätze vermeiden, andererseits wäre die Einhaltung der Covid 19-Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung schwer zu kontrollieren, zumal die Sicherheitskräfte ohnehin bereits äußerst beansprucht sind", erklärt die zuständige Umweltlandesrätin Ursula Lackner.
Es ist eine Tradition, die seit vielen Jahren das Brauchtum des Osterfeuers ermöglicht: Eine Verordnung des Landes, die das Verbrennen von biogenem Material in der Zeit von 15 Uhr am Karsamstag bis 3 Uhr früh am Ostersonntag erlaubt. Doch diese Ausnahmeregelung gibt es dieses Jahr auf Grund der Covid 19-Krise nicht: „Die Landesregierung hat sich dazu auch in Absprache mit dem Landesfeuerwehrverband entschieden, um die Mitglieder der Feuerwehren zu schützen. Jedes Osterfeuer bedeutet ein zusätzliches Brandrisiko, zumal dieser Winter wieder sehrt trocken war, und jeder einzelne Einsatz bedeutet für die Feuerwehrmänner und -frauen ein zusätzliches Infektionsrisiko", so Umweltlandesrätin Ursula Lackner.
Hinzu komme, dass die bundesweiten Vorgaben zur Einhaltung der sozialen Distanz Versammlungen untersagen, zu denen die meisten Osterfeuer führen würden. Die Kontrolle der Einhaltung der geltenden Betretungsverbote für öffentliche Flächen, Mindestabstandsregelungen und das Verbot größerer Versammlungen würde daher auch die Sicherheitskräfte, die derzeit ohnehin sehr belastet sind, zusätzlich massiv fordern. Nicht zuletzt stellen Brauchtumsfeuer immer ein Verletzungsrisiko für Besucherinnen und Besucher und Einsatzkräfte dar - es gehe also auch darum, den Gesundheitseinrichtungen und den dort arbeitenden, bereits über alle Maße geforderten Menschen weitere Arbeit zu ersparen.
Rechtlich gesehen ist das Abhalten von Brauchtumsfeuern nach dem Bundesluftreinhaltegesetz so wie jedes Verbrennen von biogenem Material außerhalb von dafür vorgesehenen Anlagen verboten - die Strafen belaufen sich gemäß Paragraph 8 Bundesluftreinhaltegesetz auf bis zu 3630 Euro. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer Ausnahme durch eine Verordnung des Landes im Wege der mittelbaren Bundesverwaltung. Von diesem Recht hat die Steiermark mittels Brauchtumsfeuer-Verordnung seit 2011 Gebrauch gemacht. Nur deshalb waren Oster- und Sonnwendfeuer in der Steiermark in den letzten Jahren überhaupt zulässig.
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Graz, am 2. April 2020
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