LR Drexler initiiert neue Förderschiene: 200.000 Euro für die Förderung der Gesundheit der Steirer 65+
Presseaussendung vom 30.10.2019
Im Rahmen eines neuen Fördercalls werden Gesundheitsförderungs-Projekte für die Zielgruppe 65+ finanziell unterstützt. Projektanträge können von Organisationen ab sofort beim Gesundheitsressort des Landes Steiermark eingereicht werden.
Bewegung, gesunde Ernährung und nicht zuletzt ein abwechslungsreiches Sozialleben fördern die Gesundheit. Aber auch Informationsarbeit rund um die Gesundheit und das Wohlbefinden gehören zur Gesundheitsförderung. Eine Analyse, welche Altersgruppen in der Steiermark mit Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention erreicht werden, hat ergeben, dass es zwar viele Angebote über die Altersgruppen hinweg gibt, bei den altersgruppenspezifischen Angeboten allerdings noch Bedarf nach mehr Gesundheitsförderungsangeboten besteht, die speziell auf die Zielgruppe der älteren Menschen zugeschnitten sind. Kinder und Jugendliche, vor allem aber Erwachsene werden durch spezifische Gesundheitsförderungs-Angebote gut erreicht: 45 Prozent der Kontakte, die mit Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen in der Steiermark erreicht werden konnten, entfielen auf Erwachsene. Die Kontakte in der Altersgruppe 65 bis 84 liegen hingegen bei unter einem Prozent. Daher werden nun auf Initiative von Gesundheitslandesrat Christopher Drexler in einem ersten Fördercall 200.000 Euro für das Jahr 2020 speziell für Gesundheitsförderungsmaßnahmen für die Altersgruppe 65+ zur Verfügung gestellt.
„Gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung, nicht rauchen und mäßig Alkohol - dieses Rezept nennen praktisch alle Expertinnen und Experten, wenn es um eine gesunde Lebensweise und die Krankheitsvorbeugung geht. Mit der neuen Förderschiene wollen wir vor allem die Gesundheit von Steirerinnen und Steirern ab 65 Jahren fördern, ihre Lebensqualität verbessern und die Zahl der Lebensjahre in guter Gesundheit positiv beeinflussen. Und das in Form von Projekten, die von Organisationen und Gemeinden selbst entwickelt werden und daher genau bei den Gesundheitsbedürfnissen der Menschen vor Ort ankommen. Erfolgreiche Initiativen können durchaus beispielgebend für die ganze Steiermark sein. Denn unser Ziel ist, dass die Steirerinnen und Steirer so lang wie möglich fit und gesund leben können", betont Gesundheitslandesrat Christopher Drexler.
Die maximale Förderungshöhe pro Jahr und Projekt liegt bei 40.000 Euro. Von 15. Februar 2020 bis 31. Dezember 2020 sollen die eingereichten und schließlich ausgewählten Maßnahmen im Rahmen von Pilotprojekten in der Steiermark erprobt werden. Auf Basis der Erfahrungen aus diesen Pilotprojekten soll die genaue Ausgestaltung dieser speziellen Förderschiene für die Jahre 2021 und 2022 entschieden werden.
Welche Förderkriterien müssen erfüllt werden?
Die Hauptzielgruppe des Projektes sind Menschen ab 65 Jahren, die in der Steiermark wohnhaft sind und selbstständig leben. Um eine noch breitere Wirkung und mehr Nachhaltigkeit der geförderten Projekte zu erreichen, gilt als Voraussetzung, dass die Organisation, die einen Förderantrag einreicht, mindestens eine weitere Organisation als Kooperationspartner für die Projektumsetzung mit an Bord hat, die aktiv in die inhaltliche Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen eingebunden sein soll. So kann zum Beispiel ein Verein zusammen mit einer Gemeinde ein Projekt einreichen.
Was wird gefördert?
Der Förderungscall zielt darauf ab, „neue Projekte" zu fördern. Es geht also darum, neue innovative Ansätze für die Gesundheitsförderung der älteren Zielgruppe zu entwickeln und umzusetzen - wobei gänzlich neue Ideen ebenso willkommen sind, wie die Umsetzung erfolgreicher Projekte aus anderen Ländern.
Für den Förderungscall wurden drei Themenbereiche festgelegt: „Ernährung und Bewegung", „Gesundes Leben in der Gemeinde", „Gute seelische Gesundheit und Lebensqualität". Es sollen Angebote geschaffen werden, die die Steirerinnen und Steirer 65+ aktivieren und die gesundheitliche Chancengerechtigkeit innerhalb der Zielgruppe fördern.
Wie können Projekte eingereicht werden?
Einreichungen sind bis zum 31. Dezember 2019 mit dem entsprechenden Antragsformular möglich. Weitere Informationen zur Förderabwicklung und das Formular werden im Laufe des Tages unter www.gesundheit.steiermark.at unter dem Menüpunkt Gesundheit/Gesundheitsförderung veröffentlicht.
Michael Eisner
Pressesprecher
Büro Landesrat Mag. Christopher Drexler
Tel.: 0316/877 4471
Mail: michael.eisner@stmk.gv.at