Derzeit keine Einsturzgefahr bei ordnungsgemäß errichteten Gebäuden
Analyse der Landeswarnzentrale nach Messung der Schneelasten

Graz (11. Jänner 2019).- Die Landeswarnzentrale gibt bekannt: Gemäß ÖNORM B 1991-1-3 gibt es in Österreich vier unterschiedliche Schneelastzonen, wobei innerhalb jeder einzelnen Zone je nach Seehöhe unterschiedliche Höchstgrenzen für die Belastbarkeit des Dachstuhles festgelegt sind. Auf Grund der vorgenommenen Messungen kann davon ausgegangen werden, dass derzeit in den von starken Niederschlägen betroffenen Gebieten der Steiermark die jeweiligen Höchstgrenzen nirgends erreicht werden. Bei ordnungsgemäß errichteten Gebäuden besteht daher derzeit keine Einsturzgefahr.
Allerdings erreichen die errechneten Schneelasten inklusive der Prognose bis Dienstag, 15.1.2019 in manchen Gemeinden 70 bis 80 Prozent der höchstzulässigen Werte. Es kann punktuell daher Sinn machen, präventiv Dächer von ihren Lasten zu befreien. Unmittelbare Gefahr in Verzug im Sinne des Katastrophenschutzgesetzes besteht aber nicht.
Graz, am 11. Jänner 2019
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204
und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at
zur Verfügung
A-8011 Graz - Hofgasse 16 - Datenschutz