Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. April 2011
Neue Verordnung gegen Weinreben-Schädling
Vor Übertragung der Bakterien wird laut neuer Verordnung bei einer neu befallenen Rebpflanze eine Befallszone im Ausmaß von einem Kilometer um diesen Rebstock und eine Sicherheitszone im Ausmaß von fünf Kilometer festgelegt. Tritt in zwei folgenden Vegetationsperioden kein weiterer Befall auf, werden diese Befall - und Sicherheitszonen von Landesseite aufgehoben.
Aufzeichnungen über festgelegte Befalls- und Sicherheitszonen liegen in den Bezirkshauptmannschaften Leibnitz, Radkersburg, Feldbach und in vielen betroffenen Gemeinden auf. Im Vorjahr wurde in 29 Gemeinden kein Befall mehr festgestellt, in 15 anderen Kommunen Befalls- und Sicherheitszonen festgelegt. Die Gesamtbestände eines Weingartens (oder exakt abgegrenzter Abschnitte) müssen der neuen Verordnung zufolge gerodet werden, wenn mehr als 20 Prozent der Rebstöcke befallen sind.
NATURSCHUTZ: Biotopkartierung gesichert
Die Fortsetzung und der Abschluss des Projekts „Biokartierung, Teile der Steiermark" sind sichergestellt. Dafür sorgte Landesrat Gerhard Kurzmann durch Budgetumschichtungen. Damit ist, so der Naturschutzlandesrat, gewährleistet, dass die vom ermittelten Bestbieter im Vorjahr aufgenommenen Arbeiten beendet werden können. Unter Biotopkartierung wird die Erfassung der Lebensräume in einem bestimmten Gebiet verstanden, um die Bedeutung dieser Biotope für den Naturhaushalt zu ermitteln. Dazu werden vor allem Geoinformationssysteme (GIS) eingesetzt. Derzeit sind rund 1.200 Biotope erfasst. Die ersten Untersuchungen betrafen die Bezirke Hartberg, Feldbach, Weiz, Fürstenfeld. Wie aus Dokumenten der Landesnaturschutzabteilung hervorgeht, wurde die Biokartierung zur dauerhaften Erreichung von Naturschutzzielen eingesetzt. Zu diesen Biotopen gehören Moore, Sümpfe, Altarme mit Uferbewuchs, Schilf- und Röhrichtzonen, Schwing-, Trocken- und Halbtrockenrasen. Ferner werden andere ökologisch hochwertige Lebensräume für Tiere und Pflanzen im Rahmen der Biotopkartierung ermittelt. Mit der Biotopkartierung sollen folgende Ziele erreicht werden: Schaffung von Planungsgrundlagen, Planungssicherheit für künftige Pläne und Projekte, Aufbau eines Biotopverbundes, Verkürzung von naturschutzrechtlichen Verfahren und Orientierungshilfe für die örtliche Raumplanung und die Regionalplanung.