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Nächste Schritte bei Altlastsanierung am Areal der Feuerwehr- und Zivilschutzschule in Lebring

Gewässer-Verunreinigung: Standort der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark wird vom Umweltbundesamt als Altlast ausgewiesen und ins Altlastenportal aufgenommen. Mittels einer Variantenstudie wird nun die beste Lösung zur Sanierung ausgelotet. Für Bürgerinnen und Bürger in Lebring-St. Margarethen und Tillmitsch wird seitens der Gemeinden und des Landes eine Informationsveranstaltung am 21. Mai angeboten.

Graz (6. Mai 2024).- Im Jahr 2021 wurden bei Grundwasseruntersuchungen in Teilen des nördlichen Leibnitzerfeldes Verunreinigungen des Wassers mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) festgestellt (grundlegende Infos zu PFAS sind auf der  Website der Abteilung 15 zu finden). Als Folge wurden damals betroffene Brunnen der Wasserversorgung Lebring-St. Margarethen vom Netz genommen. Nach weiteren Untersuchungen von privaten Hausbrunnen wurde zusätzlich das öffentliche Wassernetz mit Unterstützung des Landes Steiermark ausgebaut. Die öffentliche Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser ist sowohl in Lebring-St. Margarethen als auch im benachbarten Tillmitsch gesichert.

2022 wurde die vormalige Verwendung von PFAS-haltigen Löschmitteln am Areal der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark zu einer Zeit, als diese als unbedenklich galten, als Ursache ermittelt (weiterführende Informationen sind in der  Pressemitteilung von 2022 und auf der  Website der Abteilung 15 zu finden).

Ausweisung als Altlast gemäß Altlastsanierungsgesetz.
Basierend auf den Untersuchungsergebnissen des Grundwassers im Leibnitzer Feld und im Bereich der Feuerwehrschule wurde durch das Umweltbundesamt eine Beurteilung von Gefahren für Mensch und Umwelt durchgeführt, die nunmehr vorliegt (siehe  Altlastenportal des Umweltbundesamts). Das Land Steiermark als Eigentümer des Areals der Feuerwehr- und Zivilschutzschule wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz informiert, dass der Standort der Feuerwehrschule als Altlast gemäß Altlastensanierungsgesetz ausgewiesen wird. Dadurch wird der Weg zur Sanierung freigemacht und weitere Schritte können eingeleitet werden.

Dazu wird seitens des Landes Steiermark (die Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung fungiert als Eigentümervertreterin) entsprechend der rechtlichen Vorgaben im Rahmen eines Altlastensanierungsverfahrens eine Studie zur Ermittlung der besten Sanierungsvariante beauftragt. Bei optimalem Projektablauf ist im zweiten Halbjahr 2025 mit dem Start der Umsetzung zu rechnen.

Infoveranstaltung
Zur Information für Bürgerinnen und Bürger im betroffenen Gebiet wird seitens der Abteilung 13 als umweltkoordinierender Stelle des Landes Steiermark gemeinsam mit der Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen und der Gemeinde Tillmitsch eine Informationsveranstaltung angeboten. Diese findet am 21. Mai 2024 um 19 Uhr im Marktgemeindeamt Lebring-St. Margarethen statt.

Rückfragehinweise:

  • zu fachlichen Fragen: Dr. Elisabeth Winkler (Abteilung 15 – Energie, Wohnbau, Technik), Tel. +43 676 86664914
  • zu rechtlichen Fragen: Mag. Elisabeth Kladiva, (Abteilung 13 – Umwelt und Raumordnung), Tel. +43 676 86663075

Graz, am 6. Mai 2024

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