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Gesetzesnovelle soll posthume Aberkennung von Ehrenzeichen ermöglichen

Neuregelung zielt insbesondere auf nationalsozialistische Verbrechen ab.

Graz (6. November 2023).- Die Steiermärkische Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptmann Christopher Drexler eine Novelle der Gesetze über Ehrenzeichen sowie den Ehrenring des Landes Steiermark erarbeitet und dazu ein Begutachtungsverfahren eingeleitet. Die Novelle soll weitere Voraussetzungen schaffen, unter denen das Ehrenzeichen des Landes Steiermark, das Ehrenzeichen des Landes Steiermark für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie der Ehrenring des Landes Steiermark aberkannt werden können.

Damit soll dem Land Steiermark ein Mittel zur Distanzierung von bestimmten Personen oder deren Verhalten in die Hand gegeben werden. Konkret soll eine Aberkennung eines Ehrenzeichens und eines Ehrenringes sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod des Ausgezeichneten möglich sein. Diese Neuregelung zielt insbesondere auf Personen ab, die sich an nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt haben.

Dazu wird im Gesetzesentwurf festgehalten, dass ein Ehrenzeichen von der Landesregierung abzuerkennen ist, wenn die vom Land ausgezeichnete Person eine führende Rolle in der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), der Schutzstaffel (SS), der Sturmabteilung (SA), dem Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps (NSKK), dem Nationalsozialistischen Fliegerkorps (NSFK), dem Nationalsozialistischen Soldatenring, dem Nationalsozialistischen Offiziersbund, der deutschen Wehrmacht, in sonstigen Gliederungen der NSDAP, ihr angeschlossenen Verbänden, anderen nationalsozialistischen Organisationen oder in der Verwaltung des nationalsozialistischen Regimes innehatte und sich aktiv an den Planungen oder der Ausführung von nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligte.

Um diesbezügliche Verdachtslagen zu prüfen, ist von der Landesregierung ein Gutachten einer/eines Sachverständigen auf dem Gebiet der Zeitgeschichte einzuholen. Wird die Ehrung aberkannt, ergeht die Aufforderung seitens der Landesregierung, die Dekoration und die dazugehörige Urkunde innerhalb einer Frist zurückzustellen. Bei bereits Verstorbenen hat die Landesregierung die Aberkennungsvoraussetzung festzustellen und dies auf der Homepage des Amtes der Landesregierung zu veröffentlichen.

Neu in das Gesetz aufgenommen wurden auch Strafbestimmungen für das unbefugte Tragen sowie die Nicht-Rückstellung von Ehrenzeichen.

Die Neuregelungen orientieren sich weitgehend an der diesbezüglichen Novellierung des Bundes-Ehrenzeichengesetzes.

Landeshauptmann Christopher Drexler: „Es ist ein wichtiger Schritt klare Regeln zu schaffen, Ehrenzeichen des Landes nicht nur widerrufen, sondern auch posthum aberkennen zu können. Insbesondere, wenn es um nationalsozialistische Verbrechen geht. Wer sich schuldig gemacht hat, darf kein Ehrenzeichen des Landes tragen.“

Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang: „Das Ehrenzeichen des Landes Steiermark ist eine Auszeichnung für große Verdienste um unser Bundesland. Daher darf niemand dieses Zeichen tragen, der sich beispielsweise nationalsozialistischen Verbrechen schuldig gemacht hat.“

Der Link zum Begutachtungsverfahren und zu den Materialien ist im  Pallast-System des Landtages Steiermark abzurufen.

Graz, am 6. November 2023

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