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LH-Konferenz: Länder fordern Novelle zum Energielenkungsgesetz, Erhöhung der Mittel für die Feuerwehren und drängen auf Adaptierung der KIM-Verordnung

LH Christopher Drexler beim Treffen der Landeshauptleute in Villach.

Die Teilnehmerin und die Teilnehmer der Landeshauptleutekonferenz in Villach: LH Christopher Drexler, Bgm. Michael Ludwig, LH Anton Mattle, LH Peter Kaiser, LH Johanna Mikl-Leitner, LH Thomas Stelzer und LH Hans Peter Doskozil (v.l.)
Die Teilnehmerin und die Teilnehmer der Landeshauptleutekonferenz in Villach: LH Christopher Drexler, Bgm. Michael Ludwig, LH Anton Mattle, LH Peter Kaiser, LH Johanna Mikl-Leitner, LH Thomas Stelzer und LH Hans Peter Doskozil (v.l.)
© LPD Kärnten/Gernot Gleiss; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei
Landeshauptleutekonferenz in Villach
Landeshauptleutekonferenz in Villach
© LPD Kärnten/Gernot Gleiss; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz/Villach (3. November 2023).- Landeshauptmann Christopher Drexler nahm heute (03.11.2023) an der Konferenz der Landeshauptleute teil. Das Treffen fand auf Einladung von Landeshauptmann Peter Kaiser, dem aktuellen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, in Villach statt. Im Vorfeld der Landeshauptleute-Konferenz trafen die Landeshauptleute Bundespräsident Alexander Van der Bellen zum Austausch über aktuelle politische Themen. Bei der heutigen LH-Konferenz standen unter anderem das Energielenkungsgesetz, eine Erhöhung der Mittel der Feuerwehren, und die KIM-Verordnung auf der Tagesordnung.

Auf Antrag von Landeshauptmann Christopher Drexler fordern die Landeshauptleute einmal mehr eine Novelle und damit die Klarstellung des Energielenkungsgesetzes. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist nun gefordert, eine entsprechende Änderung des Energielenkungsgesetzes unter Einbindung der Länder herbeizuführen.

Landeshauptmann Christopher Drexler: „Auch wenn die Wahrscheinlichkeit für das tatsächliche Eintreten einer Strommangellage und damit der Einsatz des Energielenkungsgesetzes äußerst unwahrscheinlich ist, müssen wir uns, nicht zuletzt aufgrund der internationalen Entwicklungen, bewusst mit diesem Thema auseinandersetzen. Die Einsatzübungen in den vergangenen Monaten haben neue Erkenntnisse zu Tage gebracht, die es nun im entsprechenden Gesetz umzusetzen gilt. Es geht dabei nicht darum, ein Angstszenario zu beschwören, sondern für den Ernstfall gerüstet zu sein.“

Beispielhaft nennen lassen sich für den Energielenkungsfall unklare Zuständigkeiten der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Verhältnis zur Landeshauptfrau/zum Landeshauptmann, Abstimmungsbedarf beim stufenweisen Vorgehen der Bundesministerin, bundesländerübergreifende Maßnahmen der Länder sowie Strafbestimmungen.

Beschluss der Landeshauptleute: Anhebung von Feuerwehr-Mittel auf 140 Millionen Euro
Einstimmig beschlossen haben die Landeshauptleute außerdem, die Bundesregierung aufzufordern, die Mittel für die Feuerwehr für die Beschaffung von Einsatzgeräten von 95 Millionen Euro auf 140 Millionen Euro anzuheben. „Gerade die verheerenden Unwetterereignisse im August diesen Jahres haben uns den unverzichtbaren Wert unserer Feuerwehren und ihrer Leistungen vor Augen geführt. Umso wichtiger ist es, dass auch die gestiegenen Anforderungen erfüllt und die Kameradinnen und Kameraden mit der bestmöglichen Ausrüstung in den Einsatz gehen“, so Landeshauptmann Christopher Drexler.

Vor dem Hintergrund vermehrt auftretender Wetterextreme, wie zuletzt dem Unwetter im August 2023 in der Steiermark und den damit einhergehenden Herausforderungen fordern die Landeshauptleute die Bundesregierung auf, die Untergrenze für die Feuerschutzsteuer und Katastrophenfonds auf 140 Millionen Euro zu erhöhen. Diese Anhebung ist erforderlich, um die Planungssicherheit bei den Beschaffungsprogrammen sicherstellen zu können und der Teuerung entgegentreten zu können. „Es ist unverzichtbar, dass unsere Feuerwehren neben der Beschaffung von Einsatzgeräten auch die notwendigen Mittel für die Instandhaltung, Reparatur und Ausbildung zur Verfügung haben“, so Landeshauptmann Christopher Drexler. 

LHs fordern Erleichterungen bei Kreditvergaben für Wohneigentum
Die Landeshauptleutekonferenz hat einmal mehr einstimmig eine umfassende Adaptierung und Lockerung der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) gefordert. Diese Verordnung, die seit August 2022 in Geltung ist, schränkt die Kreditvergaben massiv ein und verunmöglicht es für viele – insbesondere für junge – Familien, sich Wohneigentum schaffen zu können. Die Landeshauptleute drängen daher einmal mehr massiv auf weitere Änderungen. „Die Kreditrichtlinien, die seit letztem Jahr gelten, hemmen die Bauwirtschaft und verunmöglichen es gerade vielen jungen Menschen, sich Eigentum zu schaffen. Regelungen, die die Schaffung von Wohneigentum nahezu verunmöglichen, sind für mich inakzeptabel. Es braucht Regelungen mit Hausverstand. Gerade wenn es um das Grundbedürfnis Wohnen geht“, betont Landeshauptmann Christopher Drexler.

Die KIM-VO war bereits mehrfach Thema bei der Landeshauptleutekonferenz, zuletzt am 7. Juni 2023. Angesichts des Einbruchs der Baukonjunktur hat sich die Ausgangssituation für private Wohnimmobilienfinanzierungen verschärft. In Anbetracht möglicher Konjunkturprogramme für die Bauwirtschaft stellt die Aufhebung oder Lockerung der KIM-VO aus Sicht der Landeshauptleute eine geeignete Maßnahme dar, um den privaten Wohnbau wieder anzukurbeln und somit einen wesentlichen Beitrag für die Belebung der Bauwirtschaft in Österreich zu leisten.

Graz/Villach, am 3. November 2023

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