Graz (30. Dezember 2022).- Bedingt durch den volatilen Energiemarkt (Gas, Kohle, Heizöl) als Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine, Wassermangel in vielen europäischen Flüssen und Stauwerken sowie außerplanmäßiger Revisionen von AKWs vor allem in Frankreich besteht eine geringe, jedoch im Vergleich zur Vergangenheit höhere Wahrscheinlichkeit einer Lastunterdeckung und einer deswegen notwendigen Energielenkung zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität. Im Notfall und als Ultima Ratio kann das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) den Ländern Verbrauchskontingente vorschreiben.
Unter der Federführung der Fachabteilung für Katastrophenschutz wurde im Land Steiermark eine sogenannte „Schubladenverordnung” im Entwurf ausgearbeitet, die auch den Einsatzorganisationen (Landesfeuerwehrverband, Rotes Kreuz, Polizei, Bundesheer) übermittelt wurde. Dieser Verordnungsentwurf sieht eine Unterteilung der Steiermark in sechs Zonen vor, in denen rollierend Flächenabschaltungen für maximal vier Stunden pro Tag vorgenommen werden können, um die vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) vorgegebenen Einsparungsziele zu erreichen. Harald Eitner, Leiter der Fachabteilung: „Auch wenn die Wahrscheinlichkeit für das tatsächliche Eintreten einer derartigen Strommangellage als gering eingeschätzt wird, sollten sich alle Teile unserer Gesellschaft mit derartigen Szenarien bewusst auseinandersetzen. Die Energielenkung auf Landesebene ist als absolut äußerstes, letztes Mittel zu betrachten. Das Land Steiermark ist mit dem Entwurf der sogenannten Schubladenverordnung für den Ernstfall gerüstet und hat unter der Federführung der Fachabteilung Katastrophenschutz gemeinsam mit den Einsatzorganisationen alle denkbaren Vorsichtsmaßnahmen getroffen.”
Graz, am 30. Dezember 2022 |