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SHV-Reform startet mit erster Begutachtung

Ab 2. August liegt das Pflegeverbandsgesetz für vier Wochen zur Begutachtung auf. Es regelt die Weiterführung von Pflegeeinrichtungen im Zuge der Reform der Sozialhilfeverbände.

Graz (2. August 2022).- In der Steiermark übernehmen die Sozialhilfeverbände die finanzielle Abwicklung für Menschen in sozialen Notlagen, in der Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Kosten werden zu 60 Prozent aus Landesmitteln und zu 40 Prozent aus Gemeindemitteln bedeckt.

Dieses System hat sich zwar über Jahre grundsätzlich bewährt, in der jüngeren Vergangenheit hat sich aber auch durch die Prüfung des Rechnungshofs gezeigt, dass strukturelle Verbesserungen notwendig sind. Die Landesregierung hat diese Situation analysiert und daraufhin bereits vor mehreren Monaten einen Reformprozess gestartet.

In einem ersten Schritt wird nun die gesetzliche Basis für jene Pflegeeinrichtungen geschaffen, die bisher von Sozialhilfeverbänden geführt werden. Mit 2. August startet die Begutachtung dieses neuen Pflegeverbandsgesetzes, mit dem Pflegeverbände in den Bezirken Bruck-Mürzzuschlag, Deutschlandsberg, Hartberg-Fürstenfeld, Liezen, Voitsberg und Weiz eingerichtet werden. Diesen Verbänden soll - nach Beschluss des Landtages - ab 1. Jänner 2023 - im Wesentlichen der Betrieb der Einrichtungen obliegen.

Hinsichtlich der weiteren Reformschritte, hat eine Arbeitsgruppe der hauptbeteiligten Stellen der Landesverwaltung bereits mehrere intensive Arbeitstreffen, unter anderem mit Vertretern des Städte- und Gemeindebundes sowie der Sozialhilfeverbände, absolviert. Als Ergebnis wurde dabei ein Konzept für eine Neuordnung ausgearbeitet, mit der die Kritikpunkte des Rechnungshofes aufgegriffen werden und gemeinsam mit den Gemeinden eine zukunftsfähige neue Lösung erreicht werden wird.

Die dazu notwendigen gesetzlichen Maßnahmen sollen noch im Jahr 2022 in den Landtag Steiermark eingebracht werden. Ziel ist die Auflösung der Sozialhilfeverbände mit 1. Jänner 2024. 

Diese Vorgangsweise entspricht auch dem Regierungsübereinkommen, der „Agenda Weiß-Grün" aus dem Dezember 2019, in dem als politisches Ziel der Koalition von ÖVP und SPÖ vereinbart wurde, das „System der Kostentragung im Sozialwesen über die Sozialhilfeverbände unter Einbeziehung der Prüfungsergebnisse des Rechnungshofes zu evaluieren".

Graz, am 2. August 2022

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