Hier finden Sie den funktionierenden Link zur Verordnung.
Graz, am 16. November 2021.- Hier finden Sie den Text der Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 16. November 2021 über begleitende Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Die Verordnung wird auf dieser Seite gemäß § 5 Steiermärkisches Kundmachungsgesetz kundgemacht. Sie tritt mit 17. November 2021, 00 Uhr, in Kraft und gilt steiermarkweit.
Graz, am 16. November 2021 |