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PCR-Testangebot an Teststraßen ist kein Ersatz für behördlich angeordnete Tests

Abgesonderte Personen oder Verdachtsfälle dürfen freiwilliges PCR-Testangebot nicht in Anspruch nehmen

Graz, am 22. Juli 2021.- Das Land Steiermark bietet seit heute (22.7.2021) freiwillige PCR-Testungen in Graz und ab nächster Woche in allen Teststraßen des Landes an. Diese Testungen sollen für die Steirerinnen und Steirer ein Zusatzangebot - vor allem für die sichere Inanspruchnahme der Nachtgastronomie - sein.

Dieses Testangebot ist jedoch kein Ersatz für die durch die Gesundheitsbehörden angeordneten PCR-Testungen (Freitestung) für bereits abgesonderte Personen bzw. die Testungen von Verdachtsfällen. Diese Personen werden weiterhin über die Hotline 1450 für eine PCR-Testung registriert. Hintergrund dieser Unterscheidung ist die Verhinderung eines Infektionsrisikos an den Teststraßen. Wir ersuchen daher alle Personen, die Symptome aufweisen oder sich in behördlicher Absonderung befinden, nicht die Teststraßen aufzusuchen, sondern weiterhin die Rufnummer 1450 zu kontaktieren.

Graz, am 22. Juli 2021

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