Verwaltung  Dienststellen  BH's  Kontakt
 

Österreichweite Änderung bei Formulierung des Testergebnisses auf Antigen-Testzertifikaten

Antigen-Testungen: "Nachgewiesen" beziehungsweise "nicht nachgewiesen" anstatt "positiv" und "negativ"

Positive Antigen-Testergebnisse werden ab sofort mit "NACHGEWIESEN" bestätigt.
Positive Antigen-Testergebnisse werden ab sofort mit "NACHGEWIESEN" bestätigt.
Negative Antigen-Testergebnisse werden mit "NICHT NACHGEWIESEN" bestätigt.
Negative Antigen-Testergebnisse werden mit "NICHT NACHGEWIESEN" bestätigt.
Ungültige Antigen-Testergebnisse werden ab sofort mit "NICHT BESTIMMBAR" ausgewiesen.
Ungültige Antigen-Testergebnisse werden ab sofort mit "NICHT BESTIMMBAR" ausgewiesen.
© Land Steiermark; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz, am 10. Juni 2021.- Analog zu den Vorgaben der Europäischen Union wurde seitens des Gesundheitsministeriums die Formulierung auf den Antigen-Testzertifikaten bezüglich der jeweiligen Testergebnisse geändert: Ab sofort wird ein negatives Testergebnis nicht mehr wie bisher als „NEGATIV″ ausgewiesen, sondern durch die Formulierung „NICHT NACHGEWIESEN/NOT DETECTED” bestätigt. Ein positives Antigen-Testergebnis wird mittels „NACHGEWIESEN/DETECTED″ bestätigt. Ungültige Testergebnisse werden als „NICHT BESTIMMBAR/INDETERMINATE″ ausgewiesen.

Zudem finden sich auf den Zertifikaten ab sofort auch der Name des jeweiligen Tests und der Testhersteller.

Die Anmeldung für die regelmäßigen kostenlosen Antigen-Testungen sowie auch zu den Terminen der Testbusse in den Gemeinden erfolgt  über die Website www.oesterreich-testet.at. Für telefonische Anmeldungen steht die Hotline 0800/220 330 täglich von 7 bis 22 Uhr zur Verfügung.

 Weitere Informationen rund um das Testangebot in der Steiermark finden Sie unter www.steiermarktestet.at.

Graz, am 10. Juni 2021

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 8011 Graz Burgring - Impressum  Datenschutz
System: icomedias