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Elektronisches Anmeldeformular für Zusammenkünfte steht ab sofort online zur Verfügung

Auch für Privatpersonen:

Graz, am 20. Mai 2021.- Die steirischen Bezirkshauptmannschaften und das Magistrat Graz bieten der Bevölkerung ab sofort ein zusätzliches Bürgerservice an: Die Möglichkeit, anzeigepflichtige Zusammenkünfte gemäß § 13 Absatz 3 der Covid-19-Öffnungsverordnung, an denen zwischen elf und 50 Personen teilnehmen dürfen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen, mit einem elektronischen Anmeldeformular auf einfachem Wege der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde zu melden.

 Das dafür eingerichtete Formular finden Sie hier.

Folgende weiteren Vorgaben gelten für Zusammenkünfte zwischen elf und 50 Personen:

  • Für alle Teilnehmer*innen ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Öffnungsverordnung von der verantwortlichen Person zu überprüfen. Geringe epidemiologische Gefahr bedeutet, dass die teilnehmenden Personen entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Die Teilnehmer*innen haben diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bei der Zusammenkunft bereitzuhalten.
  • Die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken ist unzulässig.
  • Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
  • Bei der Zusammenkunft ist sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien eine FFP2-Maske zu tragen.

Alle Veranstaltungen, an denen über 50 Personen teilnehmen, bedürfen einer Bewilligung durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft.

 Das diesbezügliche Formular finden Sie hier.

 Hier finden Sie Informationen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bezüglich der aktuell geltenden Corona-Maßnahmen.

Graz, am 20. Mai 2021

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