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Schrittweise Öffnung der Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen in der Steiermark

Unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen können Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen am 7. Dezember 2020 wieder zum Präsenzbetrieb übergehen

Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen kehren schrittweise ab 7. Dezember 2020 zum Regelbetrieb zurück, so Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.
Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen kehren schrittweise ab 7. Dezember 2020 zum Regelbetrieb zurück, so Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.
© Marija Kanizaj; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (3.12.2020).- Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen kehren schrittweise ab 7. Dezember 2020 zum Regelbetrieb zurück und sorgen somit für Klarheit und Planungssicherheit bei Eltern und Erziehungsberechtigten. Um aber den Spagat zwischen bestmöglichem Alltag und größtmöglicher Sicherheit zu gewährleisten, gibt es in der Steiermark bereits am 5. und 6. Dezember für Pädagoginnen und Pädagogen sowie Betreuerinnen und Betreuer von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Schulen das Angebot zur freiwilligen Covid-19 Testung. „Da alle, die im Bildungsbereich tätig sind, unerlässlich für die Rückkehr zum Normalbetrieb sind, wird mit dem Angebot der freiwilligen Testung ein zentraler Grundstein gelegt, um bestmögliche Sicherheit für Personal und Kinder zu schaffen", so Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.

Für Pädagoginnen und Pädagogen sowie Betreuerinnen und Betreuer gilt im Umgang mit Kindern kein verpflichtender Mund-Nasen-Schutz. Dieser gilt nur, wenn der Abstand untereinander beziehungsweise zu anderen erwachsenen Personen nicht eingehalten werden kann. Zudem gelten wie vor dem Lockdown erhöhte Hygienevorschriften und Beschränkungen für externes Personal. „Ich bin wirklich froh, dass unsere Jüngsten nach relativ kurzer Zeit wieder in ihren gewohnten Alltag zurückkehren können. Um die Infektionsgefahr für Personal und Kinder möglichst niedrig zu halten, wird der Zugang von externen Personen in den Einrichtungen weiterhin stark beschränkt", so Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß. Es darf nur Personal, welches zur Entwicklung der Kinder unerlässlich ist, unter Auflagen in die Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen. Dazu zählen etwa Sprachförderkräfte, Personal der Integrativen Zusatzbetreuung (IZB-Teams) oder auszubildende ElementarpädagogInnen bzw. BetreuerInnen für einschlägige Praktika. Mund-Nasen-Schutz ist für externes Personal dann zu tragen, wenn der Abstand zu anderen Erwachsenen Personen nicht eingehalten werden kann.

In Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen gelten weiterhin die verschärften Hygienerichtlinien, welche durch das Land ausgeschickt wurden. Dafür gibt es einen eigenen Leitfaden mit Empfehlungen. Darin finden sich neben Hygieneempfehlungen auch Handlungsempfehlungen für die Pädagogen vor Ort - zum Beispiel für die Anreise und das Ankommen in den Einrichtungen, die Gemeinschaftsverpflegung und die kindgerechte Aufklärung über das Coronavirus.


Graz, am 3. Dezember 2020

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