Verwaltung  Dienststellen  BH's  Kontakt
 

Die steirischen Altstoffsammelzentren bleiben grundsätzlich geöffnet

Abfallentsorgung während des 2. Lockdowns

Graz (17. November 2020).- Auf Grundlage der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung gelten von 17.11. bis 06.12.2020 gewisse Ausgangsregelungen und Betretungsverbote für bestimmte Betriebsstätten. Die Entsorgung von Abfällen bei Altstoffsammelzentren (ASZ) bzw. Problemstoffsammelstellen unterliegt nicht dieser Einschränkung. „Die steirischen Altstoffsammelzentren können daher im Gegensatz zum Frühjahr grundsätzlich geöffnet bleiben. Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen sind aber unbedingt einzuhalten", erläutert der für die Ressourcenwirtschaft zuständige Landesrat Hans Seitinger.

Die Schließung einzelner Altstoffsammelzentren kann aber von den jeweiligen Betreibern und Bezirksverwaltungsbehörden angeordnet werden, wenn dies erforderlich ist. Die Mehrzahl der ASZs und Ressourcenparks bleibt jedoch geöffnet.

Abfallentsorgung während des 2. Lockdowns:

  • Der Hausmüll (Restmüll, Biomüll, Verpackung, Glas, Papier, etc.) wird wie gewohnt gesammelt. Selbiges gilt für das Gewerbe.
  • Die Altstoffsammelzentren und Ressourcenparks bleiben grundsätzlich geöffnet. Über etwaige Schließungen informieren die Betreiber. Um soziale Kontakte auf das nötigste zu reduzieren, sollte – soweit dies möglich ist – auf Anlieferungen während des Lockdowns verzichtet werden. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen (Abstand, NMS, etc.) sind unbedingt einzuhalten. Um die Aufenthaltszeit im ASZ so kurz wie möglich zu halten, wird ersucht die Altstoffe zuhause vorzusortieren.
  • Sollten Entsorgungsdienstleistungen, z.B. für Bauschutt, benötigt werden, kann mit den Entsorgungsunternehmen Kontakt aufgenommen werden.
  • Aktuelle Informationen finden sich unter  www.abfallwirtschaft.steiermark.at/coronavirus sowie auf den Websites der Gemeinden.

Graz, am 17. November 2020

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 8011 Graz Burgring - Impressum  Datenschutz
System: icomedias