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Land beschließt 1,65 Mio. Euro für Heizkostenzuschuss

LR Kampus: "Anträge für den Zuschuss können ab sofort in allen Gemeinden gestellt werden"

Auf Antrag von LR Lackner unterstützt das Sozialressort Steirerinnen und Steirer mit dem Heizkostenzuschuss.
Auf Antrag von LR Lackner unterstützt das Sozialressort Steirerinnen und Steirer mit dem Heizkostenzuschuss.
© Land Steiermark/Drechsler; Nutzung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (29. September 2020).- Der Sommer geht irgendwann doch zu Ende – und die Heizsaison beginnt: Auf Antrag der steirischen Soziallandesrätin Doris Kampus hat die Landesregierung den Heizkostenzuschuss 2020 beschlossen. Neu ist, dass der Heizkostenzuschuss länger als bisher – und zwar statt 20. Dezember bis zum 29. Jänner 2021 - beantragt werden kann. Außerdem wurden die Einkommensobergrenzen angepasst. Der Zuschuss in der Höhe von 120 Euro, der ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen zugutekommt, kann ab sofort in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden. „Gerade in Zeiten der Conora-Pandemie ist es besonders wichtig, dass wir den betroffenen Steirerinnen und Steirern mit dem Heizkostenzuschuss über den Winter helfen. Deshalb hat die Landesregierung auch in diesem Jahr diese Einmalzahlung als Unterstützung beschlossen“, umreißt Kampus die Zielsetzung dieser Maßnahme. Das Budget dafür beträgt für den Winter 2020/21 rund 1,65 Millionen Euro.

Im heurigen Jahr kann man ab sofort bis 29. Jänner 2021 in der eigenen Heimatgemeinde einen Antrag auf Gewährung des Heizkostenzuschusses stellen. Die Höhe des Zuschusses – unabhängig von der Art der Heizungsanlage – beträgt für die bevorstehende Heizsaison 120 Euro. „All jene, die auf Hilfe der öffentlichen Hand angewiesen sind, sollen diese auch erhalten. Der Heizkostenzuschuss, der ab sofort beantragt werden kann, ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Menschen mit geringerem Einkommen in unserem Bundesland“, betont Kampus. Im Vorjahr erhielten mehr als 12.000 Haushalte diesen Zuschuss.

Antragsformulare liegen in den Gemeinden bzw. in den Bezirksämtern (Graz) auf. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die zumindest seit dem 1. September 2020 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark und keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben. Das Haushaltseinkommen ist mit folgenden Obergrenzen festgelegt:

  • Alleinstehende Personen: 1.286 Euro
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: 1.929 Euro
  • Erhöhungsbeitrag für jedes im Haushalt lebende Kind: 386 Euro 

Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss gibt es am Sozialserver des Landes Steiermark unter  www.soziales.steiermark.at.

Graz, am 29. September 2020

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