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Kinder- und Jugendhilfegesetz: Einigung mit Bund

Künftig mehr Personal in der Jugendwohlfahrt im Einsatz

Graz (6. Februar 2013).- Nach intensiven Verhandlungen zwischen den Bundesländern und dem zuständigen Minister Reinhold Mitterlehner konnte eine Einigung zur Schaffung eines neuen bundesweiten Kinder- und Jugendhilfegesetzes erzielt werden. Knackpunkt der Gespräche waren bisher die Mehrkosten, die durch die vorgesehene Erhöhung der Standards in der Jugendwohlfahrt entstehen. „Nach einer zweijährigen Anschubfinanzierung von Seiten des Bundes hätten diese Mehrkosten die Bundesländer tragen müssen. Für die Steiermark hätte das Gesamtkosten von mehr als einer halben Million Euro pro Jahr bedeutet", erklärt Soziallandesrat LH-Stv. Siegfried Schrittwieser.

Nach einer Zusage des Finanzministeriums, diese Mehraufwendungen über den künftigen Finanzausgleich abzusichern, gibt nun auch das Land Steiermark grünes Licht zu diesem Gesetzesentwurf. Aufgrund der Mehrkosten hatte nämlich die Steiermark - gemeinsam mit den Bundesländern Oberösterreich und Burgenland - auf weitere Verhandlungen mit dem Bund gedrängt, die nun erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Das entsprechende Durchführungsgesetz des Landes Steiermark soll noch im heurigen Jahr vom Landtag verabschiedet werden.

Die Mehrkosten begründen sich durch neue Regelungen bzw. Maßnahmen in der Jugendwohlfahrt, die mit dem Gesetz einher gehen. Diese bringen einen höheren Bedarf an Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern mit sich, die vom Personalressort zur Verfügung gestellt werden. „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht bei allen Maßnahmen im Vordergrund. Durch die schriftliche Zusage von Finanzministerin Maria Fekter ist nun auch eine Zustimmung der Steiermark möglich", erklärt der zuständige Personallandesrat, LH-Stv. Hermann Schützenhöfer.

„Ich bin sehr froh, dass zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen eine Einigung erzielt werden konnte und bedanke mich bei Regierungskollegen Schützenhöfer für das reformpartnerschaftliche Vorgehen in dieser Frage", so Schrittwieser abschließend.

Für Fragen steht Sepp Reinprecht unter 0664/85 00 187 gerne zur Verfügung.

 

Graz, am 6. Februar 2013

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