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Eigener Reisepass für Kinder erforderlich

Kindermiteintragungen im Eltern-Reisepass ab 15. Juni 2012 ungültig

Kinder benötigen ab 15. Juni 2012 einen eigenen Reisepass.
Kinder benötigen ab 15. Juni 2012 einen eigenen Reisepass.
© BM.I/Alexander Tuma; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (14. März 2012).- Jedes Kind benötigt ab 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder– sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig sein sollte.

Das Prinzip „Eine Person – ein Pass" wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt. Ein Reisepass kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Bezirkshauptmannschaft und jedem Magistrat beantragt werden. Die Antragstellung ist auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde des Wohnsitzes möglich. Derartige Ermächtigungen gibt es nicht in allen Bundesländern und sind daher im Einzelfall zu erfragen.

Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst.

Die Gültigkeitsstufen von Reisepässen für Kinder bleiben gleich:

  • Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt.
  • Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt.
  • Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für jeweils zehn Jahre ausgestellt.

Der Reisepass für Minderjährige ist bis zum zweiten Geburtstag bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellungen) gebührenfrei, kostet danach 30 Euro und ab dem zwölften Geburtstag 75,90 Euro.

Weiterführende Informationen zur Passausstellung finden Sie  hier.

Weiterführende Informationen zu Reiseinformationen finden Sie  hier.

Graz, am 14. März 2012

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